Soldaten müssen die Corona-Impfpflicht weiterhin dulden

Die Bundesregierung hält an der Regelung fest, obwohl die Pandemie offiziell seit einem Jahr beendet ist. Das Bundesverteidigungsministerium argumentiert, der Nutzen überwiege gegenüber einem möglichen Risiko.
Ein Bundeswehrangehöriger kommt nach einem Rundgang aus einer neu eingerichteten Impfstation des Klinikums Stuttgart.
Soldaten bleiben die einzige Berufsgruppe in Deutschland mit einer Corona-Impfpflicht. Symbolbild.Foto: Marijan Murat/dpa
Von 7. Mai 2024

Trotz aller Kritik an der Corona-Impfung hält die Bundesregierung an der Impfpflicht für Soldaten fest. Sie gilt seit November 2021.

Dass es beim Zwang zur Impfung bleibt, teilte die Regierung dem Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm (AfD) auf dessen Anfrage mit. Er wollte wissen, ob eine Aufhebung im laufenden Jahr möglich ist.

Gruppenbezogener Gesundheitsschutz

„Eine Aussage zur Aufhebung der Duldungspflicht bezüglich der Impfung SARS-CoV-2 im laufenden Jahr ist nicht möglich, da die zukünftige epidemiologische Entwicklung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen nicht vorhergesagt werden kann“, hieß es wörtlich aus dem Ministerium.

„Die aktuelle Bewertung vor allem unter Berücksichtigung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und des gruppenbezogenen Gesundheitsschutzes führt gegenwärtig zu dem Ergebnis, dass nach fachlicher Einschätzung die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt ist.“

Damit bleiben Soldaten die einzige Berufsgruppe, für die eine Impfpflicht gegen Corona gilt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegepersonal wurde Ende 2022 aufgehoben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im April vergangenen Jahres die Pandemie für beendet erklärt.

Holm: Beibehaltung der Impfpflicht ist falsch

Auf Anfrage von Epoch Times betonte Holm, dass die Beibehaltung der Corona-Impfpflicht für Soldaten „falsch und durch nichts gerechtfertigt“ sei. Sie sorge für „berechtigten Unmut in der Truppe“. Der AfD-Abgeordnete weiter: „Dass sich Soldaten immer noch gegen das Virus zwangsimpfen lassen müssen, obwohl selbst Gesundheitsminister Lauterbach die Corona-Pandemie vor über einem Jahr offiziell für beendet erklärt hat, ist ein Skandal und mit dem Prinzip des Staatsbürgers in Uniform absolut nicht vereinbar.“

Permanent höre man, dass die Bundeswehr unter Nachwuchsmangel und Personalproblemen leide. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche falschen und längst überholten Impfbefehle junge Leute zusätzlich motivieren, zur Bundeswehr zu gehen“, kommentiert Holm. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) müsse die Corona-Impfpflicht daher „umgehend aufheben“.

Nur Soldaten müssen sich dem Zwang beugen

Die Duldungspflicht gilt explizit nur für Soldatinnen und Soldaten, heißt es auf der Internetseite der Bundeswehr. So sieht es das Soldatengesetz vor.

Demnach sind zivile Mitarbeiter und Beamte davon ausgenommen. Für sie gilt lediglich eine Empfehlung. Wer in der Bundeswehr als Reservist dienen soll, benötigt zum Einberufungsbescheid einen Impfnachweis. Sobald der Reservist den Status als Soldat erhält, greift die Duldungspflicht.

Auf Anfrage von Epoch Times erläuterte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums, dass Soldatinnen und Soldaten zwar verpflichtet sind, auf ihre Gesundheit zu achten (§ 17a Absatz 1 Soldatengesetz). Doch in Absatz 2 heißt es auch, dass sie ärztliche Maßnahmen „dulden“ müssen, die unter anderem der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Dazu zähle auch die Impfung gegen Corona.

„Duldungspflichtige Impfungen unterliegen einer kontinuierlichen fachlichen Überprüfung durch die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Eine Änderung der fachlichen Grundlagen, insbesondere der medizinischen Bewertung, kann jederzeit eine Änderung der Impfweisung nach sich ziehen“, so die Sprecherin weiter: Bei der Bewertung der Notwendigkeit einer Duldungspflicht „gilt es gewichtige und legitime Gemeinwohlziele zu berücksichtigen“.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko

Der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr sowie die Verpflichtung zur Fürsorge seien mit einem einhergehenden Eingriff in die individuellen Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sorgsam abzuwägen, heißt es aus dem Verteidigungsministerium weiter.

Das Ministerium erklärt,

dass nach fachlicher Einschätzung die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt ist, da der Nutzen [einer Impfung, Anm. d. Red] gegenüber einem möglichen Risiko überwiege.“

Dies berücksichtige auch das „erhöhte Ansteckungsrisiko“ vor dem Hintergrund der Besonderheiten des militärischen Dienstes (Gemeinschaftsunterkunft, enge Arbeitsbereiche, körperlich fordernder Dienst, häufige und wechselnde Personenkontakte, eingeschränkte Behandlungsmöglichkeiten im Einsatz).

„Der Pflicht zur Gesunderhaltung wird daher viel mehr mit der Duldung der Impfung Rechnung getragen“, so die Sprecherin abschließend.

Dass Soldaten die einzige Berufsgruppe sind, für die eine Impfpflicht gilt, sehen Kritiker als Ungleichbehandlung. So nennt die „Berliner Zeitung“  (hinter einer Bezahlschranke) in einem Kommentar die Aufrechterhaltung „absurd“. Die Zeitung bezieht sich dabei auf die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten, der die Impfung verweigerte. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hatte am 18. März 2024 den Rausschmiss des Mannes bestätigt, weil er durch seine Weigerung seine Kameraden gefährdet hätte.

Pflegekräften in Heimen oder Kliniken hockten während ihres Dienstes „ähnlich nah aufeinander“, argumentiert die „Berliner Zeitung“. Außerdem hätten sie oft noch engen Kontakt mit den von ihnen zu betreuenden Patienten – die wiederum als vulnerable Gruppe gälten.

Pflegepersonal war zunächst auch zur Impfung verpflichtet, die währte allerdings nur ein gutes dreiviertel Jahr – vom 16. März bis 31. Dezember 2022. Auch hätte es die Impfpflicht nie geben dürfen, so die Tageszeitung weiter, da mit ihrem Inkrafttreten bereits bekannt gewesen sei, dass das Vakzin keinen umfassenden Schutz bot und auch (schwere) Nebenwirkungen möglich waren.

Wie das Ministerium das sieht, bleibt offen, denn diese Frage beantwortete die Sprecherin trotz Nachhakens nicht. Die Pressestelle der Bundeswehr, die Epoch Times ebenfalls um die Beantwortung von Fragen bat, reagierte trotz mehrerer Tage Zeit bis Redaktionsschluss nicht.

70 Verweigerer entlassen

Soldaten, die eine Impfung verweigern, müssen teilweise mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. „Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen“, heißt es im Soldatengesetz, § 11 Absatz 1.

Wer sich „mit Wort und Tat“ gegen einen Befehl auflehnt, kann nach dem Wehrstrafgesetz wegen Gehorsamsverweigerung bestraft werden. Soldaten, die die Behandlung mit einem Vakzin ablehnen, drohen Disziplinarmaßnahmen. Wehrgerichtliche Verfahren können sogar mit einem Ausschluss vom Dienst enden.

Eine Pflicht zur Impfung orientiere sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Der zufolge müssen sich Bundeswehrsoldaten dreimal gegen das Coronavirus impfen lassen. Verpflichtend sind außerdem unter anderen Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln oder Grippe.

Laut „Welt“ wurden 70 Soldaten aus der Bundeswehr entlassen, weil sie den „kleinen Piks“ gänzlich verweigerten (Stand Mai 2023). Die Aussage ist Teil einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge an das Verteidigungsministerium. Er wollte auch wissen, wie viele Disziplinarmaßnahmen insgesamt wegen einer Verweigerung eingeleitet wurden. Doch darauf hatte das Ressort von Boris Pistorius (SPD) keine Antwort, weil diese Zahlen nicht erfasst würden.

Eine kritische Betrachtung über das Impfen in der Bundeswehr zeigt die im März 2023 veröffentlichte Doku, die seinerzeit exklusiv bei Epoch Times zu sehen war.

 



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