Söders Kreuzerlass: Verwaltungsgerichtshof weist Klagen ab

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Markus Söder.Foto: PETER KNEFFEL/dpa/AFP via Getty Images
Epoch Times2. Juni 2022

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mehrere Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgewiesen. Das teilte das Gericht am Donnerstag in München mit. Die Gründe hierfür lagen zunächst aber noch nicht vor. (Az: 5 N 20.1331 und 5 B 22.674)

Der Kreuzerlass war 2018 in Kraft getreten. Er bestimmt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns“ gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist. Dagegen hatten der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen geklagt.

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht München die Klagen der Einzelpersonen abgewiesen. Sie hätten nicht ausreichend dargelegt, durch welche Kreuze sie sich beeinträchtigt und in ihrer negativen Glaubensfreiheit verletzt sehen. Hiergegen legten die Einzelpersonen Berufung ein. Die Klage des Bundes für Geistesfreiheit hatte das Verwaltungsgericht als Normenkontrollverfahren direkt an den VGH München weitergereicht.

Der wies nun sämtliche Klagen ab. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte diese Entscheidung. Im Fall des Bundes für Geistesfreiheit ließ der VGH allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Seine Urteilsgründe will der VGH „voraussichtlich in den kommenden Wochen“ bekannt geben. (afp/dl)



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