Söder kassiert juristische Niederlage – Corona-Ausgangssperre rechtswidrig

Epoch Times6. Oktober 2021

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen richterlichen Rüffel für sein Vorgehen zu Beginn der Corona-Pandemie bekommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte Maßnahmen der bayerischen Landesregierung vom März vergangenen Jahres für im Nachhinein unwirksam.

Die erheblichen Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit seien unverhältnismäßig gewesen und außerdem auch formell nicht korrekt veröffentlicht worden.

Das bayerische Gesundheitsministerium hatte Ende März vergangenen Jahres eine Verordnung veröffentlicht, nach der das Verlassen der eigenen Wohnung in Bayern nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt war. Triftige Gründe waren etwa die Arbeit, Arztbesuche oder die Versorgung von Tieren. Die nun einkassierte Verordnung galt knapp drei Wochen lang.

Formell war die Verordnung nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs unwirksam, weil sie erst eine Woche nach dem Inkrafttreten ordnungsgemäß veröffentlicht wurde. Außerdem verstieß die Landesregierung aus CSU und Freien Wählern dem Urteil zufolge gegen das sogenannte Übermaßverbot.

Das bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts die Verordnung unverhältnismäßig war. Der bayerischen Landesregierung stehen noch Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen.

Landkreise fordern Vereinbarung zum Ausstieg aus Corona-Maßnahmen

Die deutschen Landkreise dringen indes auf eine neue Corona-Runde der Regierungschefs, um ein Ende der Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. „Bund und Länder sollten einen Ausstiegspfad verabreden, der uns aus den pandemiebedingten Einschränkungen herausführt“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Die letzte Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) fand am 10. August statt.

Sager forderte auch, den Umfang der Kontaktnachverfolgung zu verringern und auf größere Ausbruchsgeschehen in Pflegeheimen oder Unternehmen zu beschränken. „Die Gesundheitsämter sollten nicht jeder Neuinfektion hinterherlaufen müssen“, sagte der Landrat des Landkreises Ostholstein.

Zugleich rief Sager dazu auf, die Impfquote weiter zu steigern. „Sollte es große Impflücken bei bestimmten Berufsgruppen wie Erziehern, Lehrerinnen und Pflegekräften geben, muss über eine Impfpflicht für diese Tätigkeiten nachgedacht werden“, verlangte er. (afp/dts/dl)



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