So wollen Ost-Landtagspräsidenten die Glaubwürdigkeit von ARD, ZDF und Co zurückgewinnen

Vier Landtagspräsidenten ostdeutscher Bundesländer haben sich in einem Positionspapier für eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen. Bereits zuvor war dort zunehmend Unmut über stetige Gebührenerhöhungen laut geworden.
Der Rat will nicht um Rundfunkbeitrag rütteln.
Mehrere Ost-Landtagspräsidenten fordern Reform der Öffentlich-Rechtlichen. Symbolbild.Foto: Ulrich Schepp/ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice/obs
Von 28. März 2024

Mit einem Positionspapier haben sich am Montag, 25. März, vier Landtagspräsidenten ostdeutscher Bundesländer im Hinblick auf Öffentlich-Rechtliche zu Wort gemeldet. Sie fordern in einem Zehn-Punkte-Papier umfassende Reformen, die dazu beitragen sollen, verloren gegangenes Vertrauen in ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ zurückzugewinnen.

Unterzeichnet haben das Positionspapier die Landtagspräsidenten Ulrike Liedtke (Brandenburg), Matthias Rößler (Sachsen), Gunnar Schellenberger (Sachsen-Anhalt) und Birgit Pommer (Thüringen).

Öffentlich-Rechtliche müssen Akzeptanz und Glaubwürdigkeit zurückgewinnen

In dem Papier bekennen sich die Parlamentspräsidenten zwar zum „öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) als wesentlichem Bestandteil der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland“. Dennoch sprechen sie zunehmende Kritik der Bevölkerung „aufgrund aktueller Vorfälle in einzelnen Sendern“ an. Diese sei „in Teilen berechtigt“. Offenbar nimmt man damit Bezug auf die Debatten um Gehälter und Vetternwirtschaft, wie sie in den vergangenen Jahren RBB und MDR erlebt hatten.

Aus diesem Grund befürworten sie „eine breit geführte Debatte über Rolle, Auftrag und Struktur des ÖRR“. Diese sei nötig, damit die Öffentlich-Rechtlichen ihre „Aufgabe einer unabhängigen und glaubwürdigen Berichterstattung sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ langfristig erfüllen könnten.

Außerdem mahnen die Landtagspräsidenten „angesichts des gesunkenen Vertrauens in den ÖRR“ grundlegende inhaltliche und strukturelle Reformen an, die „dazu geeignet sind, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger zu sichern“.

Reduzierung der Sender als Ausdruck einer Spargesinnung

Neben einem hochwertigen Programmangebot sei auch die Beitragsstabilität ein entscheidendes Element, um diese Akzeptanz sicherzustellen. In der Rahmengesetzgebung solle eine stärkere Ausrichtung der Öffentlich-Rechtlichen am Informations-, Kultur- und Bildungsauftrag stattfinden, heißt es weiter.

Als besonders wichtig bezeichnen die Landtagspräsidenten dabei auch eine „effizientere Verwendung der Mittel“ und einen „sparsamen Umgang mit den Beitragsgeldern“. In diesem Zusammenhang klingt erneut die Forderung nach einer Reduzierung der Sender an. Auch Strukturreformen hin zur Schaffung gemeinsamer und übergreifender Standards und Plattformen seien hier vonnöten.

Generell plädieren die Landtagspräsidenten für „verbindliche Regelungen zur Herstellung weitgehender Transparenz“ – auch mit Blick auf Gehaltsstrukturen und die Arbeit der Kontrollgremien:

„Vergleichbare Kennzahlen, insbesondere zur programmlichen Leistung, sollen eine Grundlage dafür sein.“

„Ausgewogene Berichterstattung und Vielfalt der Meinungen“ bei Öffentlich-Rechtlichen gewünscht

Was die Kontrollgremien anbelangt, mahnen die Parlamentspräsidenten eine weitere Professionalisierung von deren Arbeit ab. Die Auswahl ihrer Mitglieder solle „zuvorderst von deren Sachkunde bestimmt sein“.

Um die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen zu erhöhen, seien allerdings auch inhaltliche Veränderungen erforderlich. Dazu gehöre „eine ausgewogene Berichterstattung im Sinne einer Vielfalt der Meinungen und Sichtweisen, wie sie auch in der ganzen Breite der Bevölkerung vorhanden sind“. Außerdem müssten die regionale Vielfalt sowie die Arbeit der Parlamente entsprechend abgebildet sein.

Auch die Digitalisierung und damit zusammenhängende Innovationen sollen dem Inhalt des Positionspapiers zum vordringlichen Thema bei den Öffentlich-Rechtlichen werden. Allerdings sollen auch im Rahmen dieses Transformationsprozesses „stets die Qualität des journalistischen Angebots, die Neutralität der Berichterstattung insgesamt sowie die Beitragsstabilität“ Beachtung finden.

Parlamente nicht durch Sachverständigenräte ausbooten

Am Ende klingt auch Kritik am bisherigen faktischen Automatismus der Beitragsanpassung aufgrund der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an. Bei der Beschlussfassung über Auftrag, Ausgestaltung und Beitragshöhe sollten die Parlamente „ihre zentrale Rolle […] stärker als bisher wahrnehmen“.

Gleiches soll auch mit Blick auf den Reformprozess zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk seitens der Exekutive gelten:

„Die teilweise auf externe Sachverständigengremien ausgelagerte Diskussion muss vor der Ausverhandlung staatsvertraglicher Änderungen enger mit und in den zuständigen Ausschüssen der Parlamente geführt werden.“

Zuletzt hatten mehrere Bundesländer angekündigt, einer weiteren Gebührenerhöhung nicht mehr zustimmen zu wollen. Zudem hatte die Rundfunkkommission der Länder einen Zukunftsrat im März des Vorjahres als Beratergremium einberufen. Dieser soll eine Reform der öffentlich-rechtlichen Medien anstoßen.

Der Zukunftsrat besteht aus acht Mitgliedern, die über langjährige Medienexpertise verfügen. Diese sind:

  • Bettina Reitz, Präsidentin der Hochschule für Film und Fernsehen München,
  • Roger de Weck, Generaldirektor der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR)
  • Nadine Klass, Urheberrechtsexpertin
  • Peter M. Huber, Ex-Bundesverfassungsrichter
  • Mark D. Cole, Medienrechtler
  • Maria Exner, ehemalige Chefredakteurin „ZEITmagazin“
  • Julia Jäkel, frühere Gruner+Jahr-Chefin
  • Annika Sehl, Digitaljournalismus-Professorin

Im Januar hat der Zukunftsrat seinen Bericht vorgelegt. Konsequenzen daraus deuten sich noch keine an.



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