Dobrindt erklärt geplantes Einbürgerungsgesetz für „nicht zustimmungsfähig“

Der Weg zum deutschen Pass soll kürzer und einfacher werden. Das Innenministerium treibt die Ampelpläne für ein neues Einbürgerungsrecht voran.
Deutscher Pass
Deutscher zu werden, soll einfacher werden.Foto: Fabian Sommer/dpa
Epoch Times8. Januar 2023

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Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen.

Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht hervor, der am Freitag den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet wurde.

Auch beim Sprachnachweis werden die Anforderungen für bestimmte Gruppen gelockert. Die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollte zudem für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Auf eine schriftliche Prüfung wird in diesem Fall verzichtet. Von der Erleichterung sollen unter anderem Analphabeten profitieren, die es etwa unter den früheren Gastarbeitern gibt.

Deutsche Staatsbürgerschaft nach drei Jahren möglich

Außerdem soll es, was den Sprachnachweis angeht, auch für jüngere Antragsteller eine Härtefallregelung geben. In begründeten Ausnahmefällen soll es ausreichen, dass sich der Betreffende ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.

Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung der Aufenthaltszeit vor. Bisher konnte eine Staatsbürgerschaft beantragt werden, wenn man sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat. Dies soll künftig bereits nach fünf Jahren möglich sein. Doch es geht auch noch schneller: Bei besonderen Integrationsleistungen – etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen – sollen drei Jahre Aufenthalt ausreichen.

Wer nicht eingebürgert wird

Die durch frühere Reformen bereits eingeschränkte sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern will die Ampelregierung komplett abschaffen. Das bedeutet, dass sich junge Erwachsene künftig nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen.

Im Jahr 2019 wurde als Einbürgerungsvoraussetzung die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ eingeführt. Diese soll nun aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden.

Wer „gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist“ oder wer „durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert“, wird laut Entwurf nicht eingebürgert.

CSU klagt über „Verramschung“ der Staatsbürgerschaft

Die CSU reagierte ablehnend auf den Entwurf des Bundesinnenministeriums. Dieser sei „nicht zustimmungsfähig“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in der „Welt“. Die doppelte Staatsbürgerschaft werde zur Regel und die Staatsbürgerschaft verramscht.

„Wenn man am Anfang leichtfertig eine Staatsbürgerschaft vergibt, werden Integrationsbemühungen nicht befördert, sondern man muss sie am Schluss gar nicht mehr leisten“, warnte er. Deutschlernen wäre dann nicht mehr notwendig. Eine Integration fände nicht mehr statt, man bliebe „womöglich außerhalb“. Dobrindt erklärt:

Dann hat man zwar eine deutsche Staatsbürgerschaft, aber lebt in einer Parallelgesellschaft. Das ist nicht, was wir uns als Zukunftsmodell vorstellen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion Thorsten Frei (CDU) hatte zwar eingeräumt, Deutschland sei ein Einwanderungsland und auf Migration für den Arbeitsmarkt angewiesen, gleichzeitig betonte er: „Das bedeutet aber nicht, dass man flächendeckend mit dem deutschen Pass um sich wirft.“ (dl)

(Mit Material von Nachrichtenagenturen)



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