Skandal: In Berlin wird bei Stickoxid-Messungen getrickst – Umweltanwalt vermutet Absicht
In Berlin wird bei den Stickoxid-Messungen laut „Bild“ getrickst. Der renommierte Berliner Umweltanwalt Dr. Claus-Peter Martens prüfte Messstationen in Berlin und kam zum Schluss, „dass der größte Teil der automatischen Messstationen fehlerhaft bzw. entgegen den einschlägigen Vorgaben aufgestellt worden ist“.
Trotz der Ergebnisse ließ der rot-rot-grüne Berliner Senat diesen Montag die Frist verstreichen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2018 Berufung einzulegen.
In dem Urteil wird das Land Berlin verpflichtet, bis zum 31. März 2019 Maßnahmen zu ergreifen, um die Konzentration von Stickstoffdioxid in der Atemluft zu verringern.
Dazu gehören Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf mindestens elf Straßenabschnitten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden.
Wie nun bekannt wurde, wurde das Urteil jedoch auf Basis vollkommen falscher Messwerte gefällt, die nicht den tatsächlichen Stickoxid-Gehalt in der Atemluft an Berliner Straßen und Kreuzungen wiedergeben.
Statt in Berufung zu gehen, plane der Berliner Senat laut „Bild“ stattdessen aktuell, welche Hauptverkehrsstraßen ab 2019 für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 6 gesperrt werden sollen. Alleine in Berlin würde ein solches Fahrverbot 430 000 Diesel-Fahrzeuge betreffen.
Messstationen zu nah an der Straße
Der Umweltanwalt Dr. Martens stellte fest, dass zum Beispiel die Messstationen in der Silbersteinstraße und in der Karl-Marx-Straße (Neukölln) in einem Abstand von nur 16,92 Metern und 13,69 Metern zur Kreuzung aufgestellt wurden, statt in einem Abstand von mindestens 25 Metern wie es die EU-Richtlinie 2008/50/EG vorgibt.
Der Abstand muss eingehalten werden, um das Luftgemisch zu messen, das man als Fußgänger auch tatsächlich einatmet. In Berlin würden die Stationen jedoch so nah an den Fahrbahnrand stehen, dass nach Einschätzung von Martens „fast sicher, wenn nicht sogar gewollt“ höhere Stickstoffdioxid-Konzentrationen gemessen würden.
Zudem habe das Gericht laut Martens einen „willkürlich definierten“ Aufschlag von zehn Prozent auf die errechneten Stickstoffdioxid-Werte zugelassen. Auch eine Überprüfung der Mess-Stationen nimmt der Senat nicht vor. (nh)
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