Skandal im Fall Amri: Akten des Berlin-Attentäters von Behörden gefälscht – LKA wusste: Anis Amri besaß tunesischen Reisepass
Der Tunesier Anis Amri, der im Dezember angeblich den Terroranschlag mit zwölf Toten auf dem Berliner Breitscheidplatz verübt hat, hat entgegen bisheriger Informationen möglicherweise ein tunesisches Ausweisdokument besessen. Das berichtet die „Welt“. Es ein solcher Pass wäre hilfreich gewesen, um den Islamisten in sein Heimatland abzuschieben.
Monatelang hatten deutsche Behörden vergeblich versucht, entsprechende Ersatzpapiere aus Tunesien zu erhalten. Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) überwachte dem Bericht zufolge im April 2016 ein Telefongespräch von Anis Amri mit einem Bekannten. Der Freund habe Amri mitgeteilt, dass er dessen Reisepass in der Moschee gefunden habe. „Mach die Bilder aus dem Pass, und wirf ihn weg. Ich brauche ihn nicht mehr“, soll Amri daraufhin gesagt haben.
Das Gespräch wurde laut „Welt“ von den Ermittlern zwar aufgezeichnet, jedoch erst später übersetzt, protokolliert und ausgewertet. Der Hinweis auf den Reisepass sei zudem weder an eine Ausländerbehörden, noch die nordrhein-westfälische Polizei oder an eine Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.
Mehrere Berliner Innenpolitiker fordern angesichts der neuen Informationen über einen Pass des Terroristen weitere Aufklärung: „Es gab offenbar den Hinweis, dass Anis Amri möglicherweise doch einen gültigen Reisepass besessen hat“, sagte der Berliner FDP-Innenexperte Marcel Luthe der „Welt“. „Wenn diesem Hinweis nachgegangen worden wäre, hätte man ihn damit vielleicht frühzeitig abschieben können. Das muss jetzt weiter aufgeklärt werden.“
Auch Burkhard Dregger, innenpolitischer Sprecher der Berliner CDU und Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Fall Anis Amri, sieht weiteren Aufklärungsbedarf. „Wir werden der Information über das besagte Telefonat weiter nachgehen“, sagte Dregger der Zeitung. Es müsse nun gründlich aufgearbeitet werden, ob es nicht doch Gelegenheiten gab, Amri vor seinem Anschlag nach Tunesien abzuschieben. Etwa mit einem Ausweisdokument, dass der Islamist den Behörden womöglich verheimlicht hatte.
In den Monaten vor dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz hatten mehrere Behörden in Nordrhein-Westfalen und auch in Berlin Ermittlungen gegen Anis Amri geführt. Es wurde unter anderem versucht, gültige Ersatzpapiere für den Islamisten zu beschaffen, um ihn in sein Heimatland abschieben zu können. Die tunesischen Behörden aber übermittelten die angefragten Dokumente erst nach dem Anschlag.
Amri hatte in Deutschland seit seiner Einreise im Juli 2015 mehrfach Asyl unter unterschiedlichen Falsch-Identitäten beantragt. Dabei legte er jedoch nie ein Ausweisdokument vor. Insgesamt waren den Behörden 14 Alias-Namen des Extremisten bekannt.
Sonderermittler: Amri-Akte wohl gefälscht
Zuvor wurde bekannt, dass die von Mitarbeitern des Berliner Landeskriminalamts (LKA) verpasste Unterrichtung der Staatsanwaltschaft über den Drogenhandel des späteren Attentäters Amri eine mögliche rechtzeitige Festnahme verhindert hat. Zu diesem Schluss kommt der vom Berliner Senat beauftragte Sonderermittler zum Anschlag vom 19. Dezember, Bruno Jost, in seinem am Montag im Abgeordnetenhaus vorgestellten Zwischenbericht. Demnach wurde versucht, dieses Versagen durch Unterlagenfälschung zu verschleiern.
Jost belastete insbesondere den Kriminaloberkommissar L. von der für Staatsschutz zuständigen LKA-Abteilung 5. Dieser habe seit August 2016 den Auftrag gehabt, Erkenntnisse aus der Überwachung Amris zu dessen Drogenhandel zusammenzufassen und eine Strafanzeige zu erstellen. „Eine rechtzeitige und vollständige Unterrichtung der Staatsanwaltschaft erfolgte jedoch nicht“, sagte Jost.
Die Staatsschutzobservation Amris war im Juli mangels Erkenntnissen und ausreichenden Personals eingestellt worden. Im September endete auch die Überwachung von Amris Kommunikation. Wie Jost berichtete, hätte die für Rauschgift zuständige Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen oder zumindest eine fortgesetzte Überwachung Amris eingeleitet, wären ihr die Erkenntnisse der Staatsschützer zugeleitet worden. Demnach handelte Amri mit erheblich größeren Mengen Drogen als bislang bekannt.
Aus den Unterlagen ergab sich für Jost, dass das zuständige Kommissariat erst mehrere Wochen nach der Vereinbarung vom August einen Bericht erstellte. Die von der Kriminalkommissarin W. auf zehn Seiten zusammengefassten Erkenntnisse wurden demnach am 4. November im Polizeisystem Poliks abgelegt. W. sei darin nach Rücksprache mit Rauschgiftermittlern zu dem Schluss gekommen, dass Amri dringend des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Drogenhandels verdächtig sei.
Doch nach Erstellung des Berichts ruhte der Vorgang. Eine Strafanzeige wurde nicht verfasst. Eine automatisch von Poliks erstellte Erinnerungsnachricht, die auf den noch offenen Vorgang hinwies, sei von der Leitung des Kommissariats 541 ignoriert worden. Jost sagte deshalb: „Es spricht einiges dafür, dass die Fachaufsicht ganz oder teilweise versagt hat.“
L. sei nach dem Anschlag wiederholt von der Rauschgiftstaatsanwaltschaft nach seinem Bericht gefragt worden, sagte Jost. Das schließlich am 19. Januar übermittelte Dokument habe aber eine inhaltlich verfälschte und rückdatierte Version des Originalberichts vom November enthalten.
Der Umfang war von zehn auf vier Seiten verkürzt worden. Anstelle von 72 ausgewerteten Überwachungsprotokollen waren laut Jost nur noch sechs „nichtssagende Protokolle“ beigefügt. Die beiden Mittäter von Amris Drogenbande seien von L. ganz gelöscht worden. Es sei nur noch von Kleinhandel die Rede gewesen.
Der Kriminaloberkommissar habe mutmaßlich „eigene Versäumnisse verschleiern“ wollen, sagte Jost. Demnach äußerte sich der Mann, gegen den auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, bislang nicht zu den Vorwürfen.
„Es sieht so aus, dass eine weitere Person im Umfeld des Herrn L. in irgendeiner Weise an den Manipulationen beteiligt gewesen sein könnte“, sagte Jost über seine neuesten Erkenntnisse. Dass L. von außen zu der Dokumentenfälschung gezwungen wurde, schloss Jost jedoch aus. (afp/dpa)
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