Sicherheitspaket: Mehr Messerverbote und kein Geld für Ausreisepflichtige

Von dem Bundestag verabschiedet, in Teilen vom Bundesrat abgelehnt: ein Überblick über die Neuregelungen des Sicherheitspaketes.
Union hält Sicherheitspaket der Ampel-Koalition für unzureichend. (Archivbild)
Die Union hält Sicherheitspaket der Ampelkoalition für unzureichend. (Archivbild)Foto: Federico Gambarini/dpa
Epoch Times18. Oktober 2024

Das Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie das Waffenrecht in Deutschland werden verschärft. Mit den Regelungen des am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Sicherheitspakets reagiert die Ampelkoalition auf den tödlichen, mutmaßlich islamistischen Messeranschlag von Solingen.

Die Bundesregierung konnte am Freitag allerdings nicht alle ihre Vorhaben durchsetzen: Für die geplante Erweiterung der Behördenbefugnisse zur Terrorbekämpfung war sie auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen, die dieser aber verweigerte. Ein Überblick über die Neuregelungen:

Streichung von Sozialleistungen für Geflüchtete

Ausreisepflichtige Flüchtlinge, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden, sollen in bestimmten Fällen keine Sozialleistungen mehr erhalten. Denn nach den europäischen Dublin-Regeln wären sie verpflichtet gewesen, in ihrem EU-Ankunftsland Asyl zu beantragen und hätten dort Anspruch auf Unterstützung.

Mit der Änderung will die Bundesregierung den Druck auf ausreisepflichtige Flüchtlinge erhöhen, sich selbst mit den Abschiebebehörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.

Diese nun verabschiedete Fassung ist weniger scharf als im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums vorgesehen: Die Ampelfraktionen hatten den Passus zuletzt abgeschwächt.

Die Streichung soll nur noch bei jenen Ausreisepflichtigen möglich sein, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt hat, dass die Ausreise „tatsächlich möglich“ ist. In vielen Fällen ist eine solche Ausreise aber nicht möglich – etwa weil der nach Dublin-Regeln zuständige Staat die Rücknahme verweigert.

Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland

Wenn Asylberechtigte in ihr Heimatland ausreisen, soll ihnen der Schutzstatus wieder aberkannt werden. Ausnahmen sollen gelten für Geflüchtete aus der Ukraine sowie wenn die Reise „sittlich zwingend geboten“ ist, etwa zur Beisetzung naher Angehöriger. Die Ausreise ist den Behörden vorher anzukündigen.

Weitere Ausschlussgründe für Schutzgewährung

Geflüchteten kann bereits nach der geltenden Rechtslage bei schweren Straftaten Schutz verweigert oder aberkannt werden. Künftig soll bei der Entscheidung auch zwingend berücksichtigt werden, ob Straftaten aus einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden.

Mehr Messerverbote

Künftig soll es ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten und anderen Großveranstaltungen geben. Im öffentlichen Nahverkehr sollen die Länder Messer- und Waffenverbote erlassen können.

Im Bahn-Fernverkehr, aber auch im Fernverkehr mit Bussen oder Schiffen ist ein generelles Verbot vorgesehen. Alle Springmesser werden zudem verboten. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen, etwa Jäger.

Nutzung biometrischer Daten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll die Befugnis bekommen, bei der Feststellung der Identität von Ausländern einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vorzunehmen.

Abgelehnt: Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Der vom Bundesrat gestoppte Teil des Sicherheitspakets hätte dem BKA mehr Befugnisse für die Terrorismusbekämpfung und der Bundespolizei mehr Befugnisse beim Grenzschutz einräumen sollen.

Dabei ging es vor allem um Datenzugriff und Datenauswertung, insbesondere um die Erlaubnis, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen – etwa zum Abgleich von Lichtbildern mit islamistischen Propagandavideos.

Das abgelehnte Gesetz hätte es der Polizei zudem ermöglicht, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen auszuführen. (afp)



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