Sensburg: „Berlin muss die Wahl wiederholen, und zwar rechtmäßig“
Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Patrick Sensburg (CDU) hat deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgeordnetenhauswahl in Berlin geäußert. „Bei der Berlin-Wahl zum Abgeordnetenhaus sehe ich objektive Wahlrechtsverstöße“, sagte Sensburg der „Heilbronner Stimme“ (Donnerstagausgabe). „Ich glaube nicht an Einzelfälle, die keine Auswirkungen hatten.“
Es sei nach wie vor völlig unklar, ob nun „ein paar tausend oder gar Zehntausende erst nach 18 Uhr ihre Stimme abgegeben“ hätten, kritisierte Sensburg. Offen sei auch, ob sich nicht noch Wähler nach 18 Uhr in die Schlange gestellt hätten, was nicht zulässig wäre.
Sensburg hofft hier auch auf aussagekräftige Angaben der OSZE-Wahlbeobachter, deren Abschlussbericht noch aussteht. „Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Berlin muss die Wahl wiederholen, und zwar rechtmäßig“, sagte der CDU-Politiker.
Am Donnerstag tagt der Berliner Landeswahlausschuss zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Abgeordnetenhauswahl. Nach Bekanntgabe kann beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt werden.
Bereits am Montag stellte der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl in der Hauptstadt fest. Gegenüber dem in der Wahlnacht ermittelten vorläufigen Ergebnis ergaben sich demnach nur geringfügige Änderungen.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September war es zu mehreren Pannen gekommen. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.
Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, sodass manche Wähler erst nach 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten. Landeswahlleiterin Petra Michaelis trat deshalb bereits zurück. (afp/dl)
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