Senior sollte 27.500 Euro für lebensrettendes COVID-19-Medikament bezahlen
In einer konstatierten internationalen Aktion gegen gewerbsmäßigen Bandenbetrug in siebzehn Fällen mit dem sogenannten Enkeltrick klickten am 18. Januar die Handschellen. Mehrere Wochen hatten die intensiven und länderübergreifenden Ermittlungen angedauert.
Beteiligt waren die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, das Landeskriminalamt Berlin, die Kriminalpolizei Neuss, die Polizeidirektionen Hannover und Konstanz, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sowie die polnische Regionalpolizei und Regionalstaatsanwaltschaft von Lodz, die Kantonspolizei Zürich und Europol.
Zu den Festnahmen kam es am Dienstagnachmittag, 14.30 Uhr, in einer Wohnung im polnischen Lodz durch Spezialeinsatzkräfte der polnischen Polizei. Nahezu zeitgleich griffen Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Konstanz am deutsch-schweizerischen Grenzübergang Thayngen/Bietingen zu. Hier wurden zwei weitere Bandenmitglieder im Alter von 21 und 71 Jahren mit bereits vorliegenden Haftbefehlen festgenommen.
Lodz: Opfer sollte 27.500 Euro bezahlen
Zwei Tatverdächtige im Alter von 41 und 47 Jahren sowie eine ebenfalls unter Tatverdacht stehende 44-jährige Frau wurden festgenommen. Die Täter waren gerade dabei, einen entsprechenden betrügerischen Telefonanruf zu begehen. Ihrem Opfer, einem 90-jährigen Rentner im niedersächsischen Garbsen, hatten zwei Anrufer als vermeintlicher Doktor und Professor vorgespielt, dass sein Sohn lebensbedrohlich an Corona erkrankt sei. Er brauche dringend ein lebensrettendes Medikament, das ausschließlich in der Schweiz und zum Preis von 27.500 Euro erhältlich sei.
„Noch während des laufenden Telefonats drangen polnische Spezialeinsatzkräfte in die Wohnung in Lodz ein und nahmen die beiden Anrufer sowie eine in der Wohnung befindliche und ebenfalls tatverdächtige Frau fest“, berichtete die Polizei Berlin. In der Wohnung habe man umfangreiches Beweismaterial sichergestellt: Laptops, Mobiltelefone, Schmuck und einen höheren Bargeldbetrag.
Falsche Corona-Gefahr
Der Bande wird unter anderem auch ein Betrugsfall im November im Rhein-Kreis Neuss zugeordnet. Wie die dortige Polizei mitteilte, überreichte eine 84-jährige Seniorin aus Meerbusch einer ihr unbekannten Abholerin einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag.
Auch hier hatten die Anrufer zuvor, ein angeblicher „Professor Weber“ und eine angebliche „Frau Dr. Schulz“, dem Opfer erklärt, dass der Sohn und die Schwiegertochter der alten Dame wegen einer Corona-Erkrankung in Lebensgefahr seien. „Zur Rettung wäre es unabdinglich, ein hier in Deutschland nicht zugelassenes Medikament aus der Schweiz einzufliegen, welches entsprechende Kosten mit sich bringen würde.“
Gesamtschaden mindestens 120.000 Euro
Den Angaben der Sicherheitsbehörde nach ergibt sich aus dem aktuellen Ermittlungsstand ein Gesamtschaden von knapp 120.000 Euro. Der Bande werden bisher 17 entsprechende Straftaten in Berlin, NRW, Thüringen und Niedersachsen zugeordnet.
Die Behörden erhoffen sich aus der Auswertung der sichergestellten Beweismaterialien Hinweise zur Aufklärung weiterer in Deutschland und Europa begangener Enkeltrickbetrügereien. Allerdings wurden auch viele Opfer vor Schaden bereits bewahrt. „Durch die intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Dienststellen war es möglich, in der Bundesrepublik Deutschland über einen mehrmonatigen Zeitraum einen Schaden in Höhe von über 240.000 Euro zu verhindern“, so die Polizei Berlin.
Tipps der Polizei
In diesem Zusammenhang rät die Polizei, niemals Geld an unbekannte Personen zu übergeben. „Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben.“ Man solle umgehend mit Familienangehörigen Kontakt aufnehmen, wenn Anrufer finanzielle Forderungen stellen. Auch die Polizei sollte bei einer verdächtigen Kontaktaufnahme sofort per Notruf 110 informiert werden.
Im Umgang mit den Anrufern sollte man sich deren Telefonnummer geben lassen und diese mit der Person bekannten Telefonnummern gegenprüfen. Am besten solle man die im Anruf genannte Person unter einer schon zuvor länger bekannten Nummer anrufen und sich den Sachverhalt bestätigen lassen.
Vorbeugend könne man sich zudem entweder aus dem Telefonbuch streichen lassen oder zumindest seinen Vornamen abkürzen.
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