Selfie mit der Kanzlerin: Flüchtling verzichtet im Facebook-Rechtsstreit auf weitere Rechtsmittel

Anas Modamani ist vor drei Wochen im Rechtsstreit mit Facebook vor dem Landgericht Würzburg unterlegen. Heute ließ er verlauten, dass er auf weitere Rechtsmittel verzichten werde. Der aus Syrien stammende Mann hatte im Jahr 2015 ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geschossen, das auf Facebook für zahlreiche Falschmeldungen benutzt wurde.
Epoch Times27. März 2017

Ein im Rechtsstreit mit Facebook um ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor dem Landgericht Würzburg unterlegener Flüchtling verzichtet auf weitere Rechtsmittel.

Über seinen Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun ließ Anas Modamani am Montag erklären, er wolle sich auf seine Deutschprüfungen konzentrieren. „Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland“, erklärte Modamani, dessen Selfie mit Merkel für zahlreiche Falschmeldungen benutzt wurde.

Modamani – knapp bei Kasse und von Unbekannten bedroht

Der Erklärung zufolge waren sowohl Modamani als auch seine Unterstützer von unbekannten Tätern bedroht worden, die verhindern wollten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem fehle ihm das Geld für weitere juristische Schritte.

Zwar verzichteten seine eigenen Anwälte auf eine Bezahlung, das Landgericht Würzburg lastete dem Flüchtling aber die Prozesskosten von Facebook auf. Er werde trotz einiger Spenden noch „viele Monate“ arbeiten müssen, um das Geld für die Facebook-Anwälte zusammen zu haben.

Modamani war vor drei Wochen mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das soziale Netzwerk gescheitert. Gegen diese Entscheidung hätte er noch vor das Oberlandesgericht Bamberg ziehen können.

Das verhängnisvolle Selfie mit der Kanzlerin

Modamani hatte im September 2015 ein Selfie mit Kanzlerin Merkel gemacht, was wiederum auf einem Foto festgehalten ist. Dieses Bild wurde später für bei Facebook verbreitete Fotomontagen genutzt, in denen er mit Anschlägen und Verbrechen in Verbindung gebracht wurde.

In einer dieser Montagen wurde er etwa fälschlicherweise als mutmaßlicher Täter nach einem Brandanschlag auf einen Obdachlosen in Berlin dargestellt. Nach der Würzburger Entscheidung muss Facebook nicht aktiv nach diesen Fake News suchen. (afp)

 



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