Seit Inkrafttreten von Abkommen mit Spanien kein Flüchtling zurückgewiesen

Deutschland hat im Zuge des Flüchtlingsabkommens mit Spanien noch keinen einzigen Migranten auf dieser Grundlage zurückgewiesen.
Titelbild
Migrant in Spanien.Foto: JORGE GUERRERO/AFP/Getty Images
Epoch Times28. August 2018

Mehr als zwei Wochen nach Inkrafttreten des Flüchtlingsabkommens mit Spanien hat Deutschland noch keinen Migranten auf dieser Grundlage zurückgewiesen.

Das berichtet die „tageszeitung“ in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Die deutsch-österreichische Grenze liege nicht unbedingt an der Fluchtroute von Menschen, die aus Spanien kommen, sagte die Sprecherin der „taz“ zur Begründung.

Das Abkommen mit Madrid war am 11. August in Kraft getreten. Demnach können Migranten, die an der deutsch-österreichischen Grenze gestoppt werden, nach Spanien zurückgeschickt werden, wenn sie dort bereits registriert waren.

Allerdings war von Anfang an klar, dass das von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit Spanien geschlossene Abkommen vor allem symbolische Bedeutung hat. Aus Spanien kommende Migranten müssten den Weg über Frankreich, Italien und Österreich wählen, um an die deutsch-österreichische Grenze zu gelangen – anstelle über Frankreich nach Deutschland einzureisen.

Die Abkommen mit anderen EU-Staaten sind Teil des Kompromisses, mit dem die Union ihren Asylstreit beigelegt hatte. Auch mit Griechenland wurde eine solche Vereinbarung getroffen.

Die Verhandlungen mit Italien über ein solches Abkommen seien auf einem „sehr guten Weg“, wie Seehofer am Montag sagte. Er zeigte sich zuversichtlich, bald mit Italien eine Vereinbarung über die Rücknahme von Flüchtlingen zu schließen.

Als Gegenleistung für die Rücknahme von an der deutsch-österreichischen Grenze gestoppten Flüchtlingen will Deutschland „etwa in gleichem Umfang“ Migranten aufnehmen, die im Zuge der Seenotrettung von Italien geborgen wurden, wie der Innenminister am Sonntag im ZDF sagte. (afp)



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