Seibert: Über Presse-Belange entscheidet die Justiz
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in Berlin: „Die Bundesregierung drückt sich nicht um eine Entscheidung über die Reaktion auf die türkische Verbalnote. Diese Entscheidung wird getroffen.“ Wann, sagte er nicht. Aus Regierungskreisen verlautete, es könne noch in dieser Woche eine Entscheidung geben.
Der türkische Botschafter hatte beim Auswärtigen Amt verlangt, dass der Satiriker strafrechtlich verfolgt wird, weil er ein vulgäres Gedicht über Staatschef Recep Tayyip Erdogan verfasst hat.
Die SPD schlägt vor, aus dem Strafgesetzbuch eine Sonderregelung für die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter zu streichen, nach der die Regierung nun zur Entscheidung aufgerufen ist.
Das Bundesjustizministerium legte dar, Gesetzesänderungen seien immer möglich. Und wenn innerhalb eines Strafverfahrens eine Norm geändert werde, gelte zum Zeitpunkt der Entscheidung das mildeste Gesetz.
Seibert betonte, die Entscheidung der Regierung werde keine Entscheidung über Belange der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit sein. „So etwas tut in unserem Land nur die Justiz.“ Er sagte ferner, das deutsche Grundgesetz sei nicht verhandelbar. Der Umgang mit Journalisten beim Partner Türkei bereite der Bundesregierung Sorgen.
Seibert verwies darauf, dass sich er und Merkels außenpolitischer Berater Christoph Heusgen am Montag mit der Ehefrau des in der Türkei wegen Spionage und Terrorismusvorwürfen angeklagten Zeitungschefredakteurs Can Dündar und Vertretern von Reporter ohne Grenzen getroffen haben. Diese hätten von einer Verschlechterung der Situation für Journalisten berichtet. (dpa)
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