Seehofer will Staatsbürgerschaftsentzug bei IS-Kämpfern und Kindern erleichtern
IS-Kämpfern mit Doppelpass soll die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden. Dies möchte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit einer neuen Gesetzesform erreichen. Das geht aus dem Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Innenministerium hervor, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten.
Zudem plant Seehofer eine Verschärfung der Regelungen für Kinder unter fünf Jahren, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig, also etwa durch arglistige Täuschung, für sich und ihre Familien erlangt haben.
Bislang haben Behörden in solchen Fällen einen Ermessensspielraum, ob sie den Kindern betroffener Elternteile die Staatsbürgerschaft entziehen oder nicht. Seehofer will das ändern.
Auch will das Innenministerium eine Ausnahme einschränken, die es Einwanderern nach Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren bisherigen Pass zu behalten. Die Sonderregelung erspart es anerkannten Flüchtlingen bislang, noch einmal Kontakt zu den Behörden ihres Herkunftsstaates aufzunehmen, aus dem sie geflohen sind.
Flüchtlingshelfer warnen in solchen Fällen vor erheblichen Belastungen. „Nicht in jedem Fall ist bei Asylberechtigten und gleichgestellten Schutzbedürftigen die Stellung eines Entlassungsantrags bei der Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates von vornherein unzumutbar“, heißt es in dem Seehofer-Entwurf.
Auch sei in Betracht zu ziehen, Vertrauenspersonen oder Rechtsanwälte mit der Vorsprache in der Auslandsvertretung zu beauftragen. Beide Verschärfungen wollen Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nach RND-Informationen aus Regierungskreisen nicht mittragen. (dts)
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