Seehofer entscheidet: Flüchtlingshelfer können straffrei Abschiebungen verhindern

Bundesinnenminister Horst Seehofer ist von seinen Plänen abgerückt, Flüchtlingshelfern Haftstrafen anzudrohen, wenn sie Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen oder diese verhindern.
Titelbild
Migranten an einem Flughafen in Deutschland.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP/Getty Images
Epoch Times11. April 2019

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist von seinen Plänen abgerückt, Flüchtlingshelfern Haftstrafen anzudrohen, wenn sie Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen oder diese verhindern.

„Wir wollen durch die Strafbarkeit keine Nicht-Regierungs-Organisationen treffen und auch keine Journalisten“, sagte Seehofer der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe).

Wir konzentrieren uns auf die Quelle der Information, und das ist der Amtsträger. Wer Dienstgeheimnisse verrät, soll dafür bestraft werden.“

Seehofer will mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ für effektivere Abschiebungen aus Deutschland sorgen und die Abschiebehaft erheblich ausweiten. Sein Gesetzentwurf sah zunächst auch vor, dass Menschen, die Geflüchtete über einen bevorstehenden Abschiebetermin informieren oder diesen verbreiten, eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren droht. Betroffen von einer solchen Regelung wären Flüchtlingsräte, Unterstützer des Kirchenasyls, Nicht-Regierungs-Organisationen und unter Umständen auch Journalisten.

Auf Druck von Bundesjustizministerin Katarina Barley und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) konzentriert sich Seehofers Entwurf dem Bericht zufolge nun auf die strafrechtliche  Verfolgung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, die solche Informationen weitergeben. Geklärt werden müsse allerdings noch, ob ehrenamtliche Helfer sich bei einer verhinderten Abschiebung „wegen Anstiftung oder Beihilfe zur Haupttat“ strafbar machen, zitierte die Zeitung aus dem ihr vorliegenden Entwurf.

Über das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ gab es erhebliche Differenzen zwischen Union und SPD. Seehofer zeigte sich zufrieden über die Verständigung mit Barley und Heil. „Ich glaube, dass wir einen ganz vernünftigen Interessensausgleich gefunden haben“, sagte er.

Die umstrittene „Duldung light“, wonach abgelehnte Asylbewerber mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen, wenn sie keinen Pass haben und nicht zur Klärung ihrer Identität beitragen, wurde auf Wunsch der SPD nun ersetzt. Die „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ sieht jetzt Mitwirkungspflichten bei der Klärung der Personaldaten vor, berichtete die Zeitung weiter.

Größtes Zugeständnis der SPD ist demnach die gemeinsame Unterbringung von Abschiebehäftlingen und Straftätern auf einem Gelände, aber räumlich getrennt. Barley hatte hier zunächst erhebliche Bedenken erkennen lassen; nun soll die Regelung vorübergehend doch möglich werden. Seehofer begründete dies mit dem Mangel an Abschiebehaftplätzen in den Ländern.

„Wenn wir eine Notlage haben, und die haben wir, können wir beim Trennungsgebot eine Ausnahme machen“, sagte er der Zeitung. Er hoffe, das Gesetz kommenden Mittwoch ins Kabinett zu bringen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion