Seehofer verbietet Verlagsbetriebe der verbotenen PKK

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am Dienstag zwei Teilorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten.
Titelbild
Verbotene Fahnen mit dem Abbild des PKK-Anführers Abdullah Öcalan bei einer Kundgebung in Köln.Foto:  Oliver Berg/Symbolbild/dpa
Epoch Times12. Februar 2019

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Verlage der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten. Die Vereinigungen „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ und die „MIR Multimedia GmbH“ seien Teilorganisationen der seit 1993 in Deutschland verbotenen PKK und werden aufgelöst, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mit. Seit dem Morgen laufen Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Nach einer früheren Durchsuchung der Geschäftsräume bestätigte sich demnach der Verdacht, dass die Verlagsbetriebe „allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dienen“. Unter dem „Tarnmantel“ der Vereinigungen flössen alle wirtschaftliche Erträge an die Kurdenpartei. Damit würden die „Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt“ und das PKK-Verbot systematisch ausgehöhlt.

Die PKK ist in Deutschland mit rund 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Sie nutzt laut Innenministerium Deutschland als Raum zum Rückzug, zur Refinanzierung und Rekrutierung. Der Generalbundesanwalt leitete bisher 180 Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug ein, seit 1992 wurden mehr als 90 PKK-Funktionäre verurteilt.

„Gerade weil die PKK trotz Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“, erklärte Seehofer. Zuletzt hatte das Bundesinnenministerium vor elf Jahren einen PKK-Fernsehsender verboten. (afp)



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