Sechs Jugendliche starben in Gartenlaube: Anklage gegen Vater wegen fahrlässiger Tötung
Im tragischen Fall der bei einer Party im Januar in einem Gartenhaus in Unterfranken gestorbenen sechs jungen Menschen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage erhoben.
Dem 52-jährigen Besitzer der Hütte wird nach Angaben vom Freitag fahrlässige Tötung in sechs Fällen vorgeworfen, weil er in der Hütte einen mit Benzin betriebenen Stromgenerator aufgebaut und an das vorhandene Leitungsnetz angeschlossen habe.
Die 18 und 19 Jahre alten Männer und Frauen waren bei einer Geburtstagsfeier an einer Kohlenmonoxidvergiftug gestorben. Bei zwei der Toten handelt es sich um Kinder des nun angeklagten Hüttenbesitzers. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er das Unglück hätte vermeiden können, wenn er den nicht für Innenräume zugelassenen Generator sorgfältiger aufgestellt hätte.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Hüttenbesitzer auf Grundlage einer Reihe rechtsmedizinischer und technischer Gutachten sowie Zeugenvernehmungen an. Rechtsmedizinisch sei demnach schnell klar gewesen, dass das geruchlose Kohlenmonoxid Ursache für den Tod der Heranwachsenden gewesen sei.
Als sichere Quelle dafür sei der Generator ermittelt worden. Dieser habe zwar in einem Nebenraum gestanden, er habe das Gas aber unbemerkt in der ganzen Hütte und damit auch in dem Feierraum verbreitet. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest. (afp)
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