Schwere Vorwürfe gegen Tübinger Uni: Netzwerk der Muslimbruderschaft wächst
„Ein muslimischer Professor am Zentrum für islamische Theologie (ZITh) rollt seinen Gebetsteppich aus und fordert seine Studenten auf, es ihm gleichzutun. Eine Universitätsangestellte klagt über Druck, weil sie es gewagt hat, während des Fastenmonats Ramadan eine Flasche Wasser auf ihren Schreibtisch zu stellen. Und vor einigen Wochen erst: Junge männliche Studenten verlangen von ihren Mitstudentinnen, sie hätten in Lehrveranstaltungen wie in der Moschee hinter den Männern zu sitzen.“ So heißt es in einem Artikel in den „Stuttgarter Nachrichten“.
Zu diesen Äußerungen und zum Vorwurf der „Stuttgarter Nachrichten“, dass an der Universität Tübingen ein Netzwerk der Muslimbruderschaft wächst, nahm Rektor Professor Bernd Engler Stellung: „Das Zentrum für islamische Theologie an der Universität Tübingen ist kein Vorposten von Islamisten. Zudem liegen uns keine Hinweise vor, die darauf schließen lassen, dass Professoren oder Dozenten Kontakte zu den Muslimbrüdern pflegen. Im Artikel der Stuttgarter Nachrichten werden für diese schwer wiegenden Behauptungen im Übrigen keine Belege vorgelegt.“
Die Universitätsleitung und der Direktor des ZITh, Professor Erdal Toprakyaran, distanzieren sich von allen Versuchen, den Islam für politische Zwecke zu missbrauchen. Engler betont:
Ziel der Universität Tübingen ist es, mit dem ZITh eine Institution aufzubauen, in der Forschung und Lehre auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau geleistet werden. Dies schließt islamistische und extremistische Positionen von vornherein aus.“
Aus diesem Grunde würde das Zentrum „konsequent Abstand zu islamistischen oder salafistischen Organisationen, wie beispielsweise den Muslimbrüdern“ halten.
Seit Jahren würde immer wieder versucht, das Zentrum für Islamische Theologie der Universität Tübingen zu diskreditieren und in die Nähe von radikalen oder gar verfassungsfeindlichen Positionen zu rücken. Auf der Homepage heißt es:
Alle Vorwürfe dieser Art haben sich in der Vergangenheit als substanzlos erwiesen.“
Vorwurf: Verbindung zu Muslimbruderschaft
Im Jahr 2014 hielt Professor Khalfaoui einen Gastvortrag am International Institute of Islamic Thought (IIIT). Dieser Vortrag erfolgte laut Informationen der Universität Tübingen im Rahmen einer Tagung, an der auch namhafte US-amerikanische Wissenschaftler teilnahmen, wie Professor Carl W. Ernst von der University of North Carolina at Chapel Hill oder Professor David Vishanoff von der University of Oklahoma. Seit 2014 pflegt Professor Khalfaoui keinen Kontakt zum International Institute of Islamic Thought. Vor seinem Besuch im Jahr 2014 hatte Professor Khalfaoui nach eigenen Angaben ebenfalls keinen Kontakt zum IIIT.
Khalfaoui distanziere sich ausdrücklich von salafistischen und islamistischen Positionen. Die Universität Tübingen sehe im Fall von Professor Khalfaoui bezüglich der erhobenen Vorwürfe „keinerlei Anhaltspunkte für Aktivitäten, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind“.
Im November 2015 fand an der Universität im Rahmen eines interdisziplinären Seminars ein Gastvortrag zum Thema „Interreligiöse Zugänge zur Gerechtigkeit“ statt. Dieses Seminar wurde von Professor Khalfaoui gemeinsam mit Professor Matthias Möhring-Hesse von der Katholisch-Theologischen Fakultät durchgeführt. Der Vortrag hatte nach Bestätigung von Möhring-Hesse einen „rein wissenschaftlichen Charakter“. Ein eingeladener Wissenschaftler, der nach Angaben der Stuttgarter Nachrichten Mitglied der Muslimbruderschaft (MB) sei, nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil. Ob dieser jedoch tatsächlich Kontakt zu MB pflegte, sei nicht erwiesen. Zum Zeitpunkt der Einladung lagen den Verantwortlichen jedenfalls keinerlei Hinweise darüber vor, heißt es auf der Website der Universität.
Auch bezüglich einer Professor Hamdan vorgeworfenen MB-Mitgliedschaft beschwichtigte die Universität. Der sich im Vorstand des Avicenna-Studienwerkes engagierende Professor sei nur einer der namhaften Vertreter aus Politik und Wissenschaft in den Gremien des Begabtenförderungswerkes. Dieses sei seit 2013 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkannt und würde maßgeblich von der Bundesregierung finanziert. Aus diesem Grund gehe die Universität Tübingen davon aus, dass das öffentlich anerkannte Studienwerk „seriös und mit angemessener Distanz zu extremistischen Strömungen arbeitet“. Und auch in Bezug auf Professor Hamdan sehe die Institution „nach dem aktuellen Stand der Dinge keine Anhaltspunkte für Aktivitäten, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind“.
Gebete an der Uni
Dass gläubige Muslime zum regelmäßigen Gebet verpflichtet seien, respektiere die Universität. Jedoch sei es die „persönliche Entscheidung“ jedes Lehrers und Studenten, wann und wie die Gebete vorgenommen werden. Ein gemeinsames Beten in Lehrveranstaltungen des ZITh hat die Universitätsleitung untersagt.
Ramadan
Der im Artikel der „Stuttgarter Nachrichten“ erhobene Vorwurf, dass eine Mitarbeiterin während des Ramadan wegen einer auf dem Tisch stehenden Wasserflasche unter Druck gesetzt worden sei, war dem Rektorat und der Leitung bislang nicht bekannt. Diesem Vorwurf würde nachgegangen werden. Engler sagte: „Es ist absolut unzulässig, wenn auf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Druck ausgeübt wird, weil sie islamische Glaubensvorschriften nicht eingehalten haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen Muslime oder Nicht-Muslime sind. Ein solches Verhalten kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.“
Sitzordnung
Die Auseinandersetzung bezüglich einer Sitzordnung bei Lehrveranstaltungen zwischen einem Studenten und mehreren Studentinnen der islamischen Theologie sei der Universität bekannt. Die Leitung wird „zu Beginn des Wintersemesters auf die genannten Studenten in geeigneter Form einwirken“. Der Rektor fügte hinzu:
Derartige Verhaltensweisen werden an einer staatlichen Universität in Baden-Württemberg nicht toleriert.“
Zudem weist Professor Engler darauf hin, dass die am Zentrum für Islamische Theologie tätigen Professorinnen und Professoren Beamte des Landes Baden-Württemberg und als solche den Prinzipien des Grundgesetzes verpflichtet seien. Eine Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft oder auch eine Zusammenarbeit mit der Bruderschaft oder einer ihrer Tochterorganisationen ebenso wie mit anderen extremistischen Vereinigungen hätte für jeden Beamten sofortige und erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen zur Folge. Engler stellt klar:
Für Extremisten ist am Zentrum für Islamische Theologie kein Platz.“
(sua)
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