Schreie im DM, Blut am Boden, ein totes Mädchen – Todesstille im Mordprozess von Kandel
Schweigsam und still zog sich der Protest gegen den Mädchenmörder von Kandel, Abdul D. hin, einen angeblich minderjährigen Asylbewerber mit nicht genau festzustellendem Alter, mutmaßlich aus Afghanistan.
Am 27. Dezember 2017 ermordete der afghanische Asylbewerber Abdul D. seine ehemalige Freundin Mia V. (15) aus Kandel mit mehreren Messerstichen im örtlichen DM-Markt. Der Fall sorgte bundesweit für Empörung und löste zahlreiche Proteste aus.
Nun wurde er nach Jugendstrafrecht zu einer sogenannten Einheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
War dieser Mord nicht schlimm genug?
Angesichts des fragwürdigen Ausschlusses der Öffentlichkeit vom Prozess in „Zeiten der Debatte um Integration und rechtsradikale Hetze“ ist die „Welt“ der Meinung, dass dies eine Fehlentscheidung des Gerichts gewesen sei. Zudem weist das Blatt darauf hin, dass wieder einmal der Strafrahmen nicht ausgeschöpft worden ist.
Selbst nach Jugendstrafrecht hätte der Mörder der 15-Jährigen bis zu 15 Jahren bekommen können, wenn das Gericht von einer besonderen Schwere der Schuld ausgegangen wäre. Doch dem wollte man offenbar nicht folgen.
… vermutlich haben die Richter wieder einmal nach der Maxime entschieden, dass – theoretisch – stets ein noch schlimmerer Fall denkbar ist (…) Doch was ist noch schlimmer als das Töten eines jungen Mädchens vor aller Augen, nur weil es ’nein‘ gesagt hat?“
(Gisela Friedrichsen, „Welt“-Gerichtsreporterin)
Wie die Reporterin ausführt, sah der Afghane, der nur eine Koranschule besucht haben soll, das Mädchen Mia, „das sich mit ihm eingelassen hatte“, als seinen Besitz an. Doch als sich die 15-Jährige von ihm abwandte, habe Abdul sich für berechtigt gehalten, sie zu töten, weil sie in seinen Augen „eine Schlampe“ gewesen sei. Dabei war er es, der sie mit seiner grenzenlosen Eifersucht verfolgte, sie beleidigte, bedrohte und misshandelte.
Die Gerichtsreporterin ist der Meinung, dass sich solche kulturellen und religiösen Prägungen nicht in „gutgemeinten Integrationskursen“ würden beseitigen lassen und wie blind man sein müsse, mit ein wenig „Wir schaffen das“ wildfremde Menschen einfach umpolen zu können.
Tödlicher Dank
2016 soll Abdul D. in Ungarn einen Asylantrag gestellt haben und wenig später als angeblich 14-Jähriger in Deutschland eingereist sein. Sein Asylantrag wurde hier 2017 abgelehnt, folgenlos, da er angeblich minderjährig war. Das Abschiebeverbot für auch nur mutmaßlich Minderjährige habe sich dem Bericht zufolge auch in den betreffenden Kreisen herumgesprochen.
Die Betreuung des jungen Migranten Abdul ließ sich das Land Rheinland-Pfalz insgesamt rund 100.000 Euro kosten, rund 5.300 Euro im Monat durchschnittlich.
Auch Mias Familie hatte ihn mit offenen Armen aufgenommen. Am Ende nahm er ihnen ihr Kind. (sm)
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