Scholz will Haushalt für 2024 noch in diesem Jahr verabschieden

Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Haushalt für das kommende Jahr „zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt“ überarbeiten und noch in diesem Jahr auf den Weg bringen.
Titelbild
Olaf Scholz (Archiv)Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. November 2023

Das teilte er am Freitag in einer Videobotschaft mit. Zur einer möglichen Aussetzung der Schuldenbremse für 2024 äußerte er sich nicht – unter seinen Prioritäten für den Haushalt ist die Schuldenbremse allerdings nicht aufgeführt.

„Erstens, wollen wir die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf unser Land abmildern. Zweitens, wollen wir die Ukraine unterstützen“, sagte Scholz in der auf der Plattform X (vormals Twitter) veröffentlichten Videobotschaft. Auch der „Zusammenhalt in Deutschland“ solle gestärkt werden.

„Viertens, wollen wir unser Land unverändert modernisieren, damit wir auch in Zukunft eine starke Industrie, gute Arbeitsplätze und gute Löhne haben, wenn wir künftig klimaneutral wirtschaften. Und, fünftens, wollen wir, dass Deutschland schneller und digitaler wird“, sagte der Kanzler. Man schiebe die nötigen Entscheidungen nicht auf die lange Bank, sondern arbeite „schon in diesem Jahr daran, dass die Bundesregierung und der Bundestag alle Beschlüsse, die für den Haushalt 2024 erforderlich sind, schnell treffen“, so Scholz.

Als „zentralen Punkt“ des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sieht er, dass Kredite nun jedes Jahr vom Bundestag neu beschlossen werden müssten. Kreditfinanzierte Hilfen in besonderen Notlagen hält der SPD-Politiker allerdings weiterhin für möglich. „Damit in diesem Jahr die Hilfen gesichert sind, werden wir dem Bundestag für das laufende Jahr vorschlagen, die für solche Fälle im Grundgesetz ermöglichte Ausnahme von der Schuldenbremse erneut zu beschließen“, sagte er. Am Dienstag will Scholz dazu eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag abgeben. (dts)



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