Scholz weist Forderung nach Grundgesetz-Änderung für CO2-Bepreisung zurück
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hält eine Grundgesetz-Änderung zur rechtlichen Absicherung des geplanten Klimapakets für unnötig. Im Bundestagsplenum wies der SPD-Politiker am Mittwoch das Argument zurück, dass der von der Koalition geplante Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten zum Festpreis einer neuen Steuer gleichkomme und deshalb eine Grundgesetzänderung erfordere.
Solche Forderungen seien „die Vorbereitung eines Gerüchts, das man am besten dann beendet, bevor es sich verbreitet“, sagte der Minister. Die Pläne der Koalition seien von den gegenwärtigen Gesetzgebungskompetenzen „gedeckt“.
Die FDP sieht dies anders. Ihr Fraktionsvize Christian Dürr verwies in der Bundestagssitzung darauf, dass die geplanten Zertifikate in einer Einführungsphase bis 2026 zu einem vorab festgesetzten Festpreis gehandelt werden sollen. „Es handelt sich also um eine faktische CO2-Steuer“, sagte Dürr. „Ohne Grundgesetzänderung wäre von vornherein ein wesentlicher Teil des Klimapakets verfassungswidrig.“
Dürr verwies auf Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), die gegenüber dem Umweltausschuss eingeräumt habe, dass es in dieser Frage „Rechtsunsicherheit“ gebe.
Die große Koalition plant einen nationalen Emissionshandel für Verkehr und Gebäude ab 2021. Dabei soll für Zertifikate ein fester Einstiegspreis von zunächst zehn Euro pro Tonne CO2 gelten, der bis 2025 auf 35 Euro ansteigt. Danach soll eine Versteigerung in einer Preisspanne von 35 bis 60 Euro erfolgen.
Über etwaige Höchst- und Mindestpreise ab 2027 soll im Jahr 2025 entschieden werden. Langfristig wird ein europäisches System für den Emissionshandel insgesamt angestrebt. (afp)
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