Scholz soll Ministerialbeamte für sein Wahlkampfkonzept eingesetzt haben
SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz soll nach „Spiegel“-Informationen Beamte seines Hauses eingesetzt haben, um das Steuerreformkonzept für seinen Wahlkampf auszuarbeiten.
Die Leitungsebene des Ministeriums habe vor zwei Wochen der Fachabteilung für Steuern den Arbeitsauftrag erteilt, ein Konzept für die Reform der Einkommensteuer zu erstellen, berichtete das Magazin. Eine Ministeriumssprecherin wies die Darstellung zurück. Die Ausarbeitungen dienten „der Meinungsbildung des Ministers“ und seien „nicht im Auftrag oder auf Wunsch einer Partei“ erfolgt.
Dem „Spiegel“-Bericht zufolge schalteten die Beamten des Ministeriums nach Erhalt des Arbeitsauftrags ein öffentlich finanziertes Institut für Zuarbeiten ein. Eine solche Mobilisierung staatlicher Stellen für den Wahlkampf einer Partei könnte gegen geltendes Recht verstoßen, so der Bericht.
„Verstoß gegen das Parteiengesetz“
Die Düsseldorfer Rechtsprofessorin Sophie Schönberger wertete Scholz‘ Vorgehen als „Verstoß gegen das Parteiengesetz“, weil es sich um eine „verdeckte Parteienfinanzierung“ handele. Des weiteren verstoße das Vorgehen gegen die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der Parteien, sagte sie dem „Spiegel“.
Die Ministeriumssprecherin teilte mit, es sei „üblich, dass in einem Ministerium fachliche Ausarbeitungen für den Minister erstellt werden“, auch zum Thema Steuerpolitik. „Aktuell wurden eine Reihe verschiedener Varianten der Reform des Einkommensteuertarifs errechnet“, so die Sprecherin. Hierzu arbeite das Ministerium auf Basis eines Rahmenvertrags mit einem externen Institut zusammen.
Das Konzept, das Ministerialbeamte und externe Experten dem „Spiegel“-Bericht zufolge gemeinsam erarbeiteten, sieht vor, dass Steuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro bei Ledigen und 200.000 Euro bei Verheirateten entlastet werden.
Das hatte demnach die Ministeriumsspitze vorgegeben. Die Werte entsprechen einem zu versteuerndem Einkommen von 90.000 beziehungsweise 180.000 Euro. Ab diesen Werten soll auch ein neuer Spitzensteuersatz von 45 Prozent gelten.
Der aktuelle Spitzentarif von 42 Prozent wird den Scholz-Plänen zufolge erst bei 70.000 Euro greifen statt wie derzeit bei rund 59.000 Euro.
Opposition fordert Aufklärung
Die Opposition forderte Aufklärung. „Ministerien sind nicht das Eigentum von Parteien“, erklärte der Linken-Finanzexperte Fabio De Masi. „Olaf Scholz muss offenlegen, ob womöglich gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde und staatliche Ressourcen für das SPD-Steuerkonzept genutzt wurden.“ Die Öffentlichkeit müsse erfahren, „wie viel Geld der Auftrag gekostet hat“. (afp)
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