Scholz soll erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen

Bundeskanzler Scholz soll am 6. Dezember zum dritten Mal als Zeuge vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zum Cum-Ex-Steuerskandal aussagen. Dabei soll es dieses Mal um die inzwischen privatisierte HSH Nordbank gehen.
Scholz hat bereits zwei Mal als Zeuge im Zusammenhang mit den Geschäften der ebenfalls in den «Cum-Ex»-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank ausgesagt.
Scholz hat bereits zwei Mal als Zeuge im Zusammenhang mit den Geschäften der ebenfalls in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank ausgesagt.Foto: Christian Charisius/dpa
Epoch Times20. September 2024

Wie eine Sprecherin der Hamburger Bürgschaft am Freitag bestätigte, beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung Anfang September, Scholz für den 6. Dezember einzuladen. Ebenfalls aussagen sollen Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und der ehemalige Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Peter Harry Carstensen (CDU).

Bei der Befragung soll es dieses Mal um Cum-Ex-Geschäfte der inzwischen privatisierten HSH Nordbank gehen. Diese war bis Anfang 2018 die gemeinsame Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein. Zuerst hatte das Magazin „Spiegel“ über den Termin für die erneute Befragung berichtet.

Scholz hatte vor dem seit November 2020 tagenden Ausschuss bereits zweimal als Zeuge ausgesagt. Er war vor seinem Wechsel als Bundesfinanzminister nach Berlin und seiner Wahl zum Bundeskanzler sieben Jahre lang Regierungschef der Hansestadt gewesen. Dass der SPD-Politiker ein drittes Mal als Zeuge geladen würde, war schon seit längerem klar. CDU und Linke hatten dies bereits 2023 erklärt, im Mai benannten dann auch SPD und Grüne ihn erneut als Zeugen.

Die beiden bisherigen Befragungen des Kanzlers im Ausschuss hatten sich auf den Komplex von Cum-ex-Geschäften der Hamburger Warburg-Bank bezogen. Ursprünglich befasste sich das von der Bürgerschaft eingerichtete Untersuchungsgremium mit den Vorgängen rund um dieses Institut. Im November 2022 erweiterte es seinen Untersuchungsauftrag allerdings auch auf Cum-Ex-Geschäfte der HSH.

Cum-Ex-Geschäfte waren Steuererstattungen im Zusammenhang mit dem Handel von Aktien, die nach langen juristischen und politischen Kontroversen vom Bundesgerichtshof als Steuerhinterziehung eingestuft wurden. Auch die in Hamburg ansässige Privatbank Warburg nutzte diese früher. Während die Finanzämter in anderen Bundesländern bereits Steuererstattungen von Instituten zurückforderten, verzichtete die Hamburger Steuerverwaltung 2016 zunächst gegenüber der Warburg-Bank auf einen hohen Millionenbetrag.

Der Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft befasst sich mit der Frage, ob dabei politische Einflussnahme eine Rolle gespielt haben könnte. Die Hamburger Opposition aus CDU, Linkspartei und AfD sieht das so. Die Regierungsparteien SPD und Grüne sind anderer Meinung. Scholz verfolgen die Vorgänge seit längerem auch auf Bundesebene. Die Union wollte 2023 auch einen Untersuchungsausschuss im Bundestag einsetzen, was von der Ampel-Koalition aber blockiert wurde. (afp)



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