Schockwaffe Taser: Buschmann will Rechtssicherheit für Einsatzkräfte erhöhen
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim Ende Mai will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Sicherheitsmaßnahmen für Einsatzkräfte und Ehrenamtler verbessern.
Wie die „Rheinische Post“ am Mittwoch berichtete, will der Minister einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Neben stärkerer Rechtssicherheit beim Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten – sogenannten Tasern – sollen demnach auch Anpassungen im Strafrecht greifen, insbesondere bei Angriffen auf Ehrenamtliche und berufliche Helfer.
Dazu sollen dem Bericht zufolge Geräte wie Taser in Paragraf 2 des Gesetzes zum unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollstreckungsbeamte des Bundes ergänzt werden. Bislang bestand dem Bericht zufolge für Polizeibeamte eine gewisse rechtliche Unsicherheit beim Einsatz solcher Waffen.
Funktionsweise und bisheriger Einsatz in den Bundesländern
Polizisten sollen mit dem Taser Angreifer auf Distanz halten können, ohne ihre Schusswaffe einsetzen zu müssen. Dabei schießen die Einsatzkräfte aus dem Elektroschocker aus einer Entfernung von zwei bis fünf Metern mit Draht verbundene Pfeile ab.
Diese dringen einen Zentimeter in die Haut ein und geben schmerzhafte Stromimpulse ab. Der Strom wirkt sich auf Nerven und Muskeln aus, was für die Dauer von Sekunden völlige Handlungsunfähigkeit bewirken soll.
In den deutschen Bundesländern wird der Einsatz von Tasern unterschiedlich bewertet und reguliert, was zu einer Vielzahl von Ansichten und Praktiken führt. Rheinland-Pfalz war laut dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ das erste Bundesland, das Taser 2017 einführte. Der Einsatz wird dort überwiegend positiv bewertet.
In Baden-Württemberg sind Taser dagegen ausschließlich für Spezialeinheiten vorgesehen. Der Einsatz war in den letzten Jahren gering. Auch Niedersachsen zeigt eine zurückhaltendere Haltung gegenüber dem flächendeckenden Einsatz von Tasern.
Bayern hat den Einsatz von Tasern ausgeweitet, wobei die Polizei 2023 in 100 Fällen auf die Geräte zurückgriff.
Besserer Schutz für Personen, die sich für das Gemeinwohl engagieren
Zentraler Baustein der Gesetzespläne des Justizministers ist demnach eine Änderung in den Regelungen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So soll künftig auch die „Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls“ in der Regel einen juristisch „besonders schweren Fall“ darstellen. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Mit Blick auf einen besseren Schutz von Personen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Gemeinwohl engagieren, plant Buschmann dem Bericht zufolge in seinem Gesetzentwurf eine Änderung der Strafzumessung.
Ziel sei es, die Ermittlungsbehörden und die Justiz dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen die Tat haben könne und ob sie geeignet sei, künftig Menschen davon abzuschrecken, sich zu engagieren.
Nach Messerattacken in Solingen und Mannheim
Hintergrund sind demnach unter anderem Angriffe auf Kommunalpolitiker im Europawahlkampf. Um einen Rückzug von Menschen aus der Kommunalpolitik oder ehrenamtlichen Tätigkeiten zu verhindern, solle der bereits bestehende Strafrahmen künftig stärker ausgeschöpft werden.
Der tödliche Angriff auf einen Polizisten in Mannheim Ende Mai sowie der Anschlag, bei dem vor anderthalb Wochen in Solingen drei Menschen getötet wurden, lösten eine Debatte unter anderem über Messergewalt und über eine Verschärfung des Waffenrechts aus. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte bereits entsprechende Gesetzesvorhaben an. (afp/red)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion