Schmähgedicht auf Erdogan: Böhmermann droht Bundeskanzlerin Merkel mit Klage

Der TV-Entertainer Jan Böhmermann droht Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Klage wegen ihrer öffentlichen Verurteilung seines Schmähgedichtes über Erdogan. Böhmermanns Anwalt wirft der Kanzlerin rechtswidriges Verhalten vor.
Titelbild
Jan Böhmermann trägt Schmähgedicht vorFoto: ZDF, über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. September 2017

Der TV-Entertainer Jan Böhmermann droht Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Klage, sofern sie ihre öffentliche Bewertung seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht zurücknimmt. Dies berichtet der „Tagesspiegel“ mit Verweis auf ein Schreiben von Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz an das Kanzleramt, das dem Blatt vorliegt.

Darin heißt es, dass Merkels juristische Bewertung einer Vorverurteilung gleichkomme und dieses Verhalten rechtswidrig sei. Merkel sei für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen, da ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung bereits lief, so der Anwalt laut Tagesspiegel.

Merkel hatte Böhmermanns Satire kurz nach der Sendung als „bewusste verletzend“ bezeichnet. Laut Tagesspiegel folgte daraufhin eine sogenannte Verfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung. Inzwischen sei diese eingestellt. Schertz macht in seinem Schreiben der Kanzlerin den Vorwurf, den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt zu haben und damit „erhebliche Folgen ausgelöst“ zu haben.

Hinzu komme laut dem Anwalt, dass die Kanzlerin ihre Bewertung „ohne Kenntnis des vollständigen Sachverhalts vorgenommen“ habe. Diese habe sich allein über eine Onlineseite informiert und dadurch nur Ausschnitte des „Schmähgedichtes“ gesehen. Dadurch habe ihr die Einbindung in den Gesamtkontext der Sendung gefehlt, lautet der Vorwurf weiter. Für den Anwalt sei es daher „bemerkenswert und auch rechtlich relevant“, wenn Merkel nur auf Grundlage eines Internetvideos ihre Bewertung vorgenommen hat.

Laut Tagesspiegel fordert Böhmermanns Anwalt binnen einer Woche eine Erklärung, wonach die Kanzlerin ihre Bewertung in der Rückschau als rechtswidrig einstufen soll. Erfolgt dies nicht, werde er seinem  Mandanten eine Klage empfehlen.

Die „Zeit“ bestätigte indes, dass nach Auskunft eines Sprechers der Bundesregierung ein Schreiben von Böhmermanns Rechtsanwälten im dortigen Amt eingegangen sei.

Böhmermann hatte im April letzten Jahres ein knapp einminütiges „Schmähgedicht“ in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen, in dem der türkische Staatspräsident Erdogan unter anderem als homosexuell und pädophil bezeichnet wird. Gleichzeitig wurden türkische Untertitel gezeigt. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Entertainer eingeleitet.

(mcd)



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