Schleswig-Holstein hofft auf schnelle Entscheidung zu NPD-Verbot
Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) hofft auf eine „schnelle Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag des Bundesrates zum NPD-Verbot. „Wir sollten noch vor der Bundestagswahl 2017 in der Sache Klarheit haben“, sagte Studt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Die Ideologie der NPD sei „in weiten Teilen identisch mit den Lehren des Nationalsozialismus“ und damit unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Wie das RND unter Berufung auf Gerichtskreise berichtet, plant der zuständige Zweite Senat in Karlsruhe eine Entscheidung in der Sache bis spätestens April 2016. In Kürze will der von Peter Müller angeführte Senat bereits entscheiden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommen soll. Es bleibe schwer erträglich, dass die Demokratie ihre Feinde mit Steuergeldern finanziere, sagte Studt. „Gerade die politischen Einlassungen von NPD-Abgeordneten in den neuen Bundesländern dokumentieren eindrücklich, welch geistige Brandstifter dort unterwegs sind. Dem muss Einhalt geboten werden.“ Zuletzt hatte Karlsruhe Nachbesserungen der Antragssteller bei der geforderten Abschaltung sogenannter V-Leute und konkretere Belege für die im Verbotsantrag behauptete Gefährlichkeit der NPD erbeten.
(dts Nachrichtenagentur)
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