SCHLAU-Workshops: Sexualerziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt hat keine rechtliche Grundlage
Die Unterschiede können manchmal als sehr fein erscheinen, am Ende aber doch gravierend sein. Beim Thema Sexualerziehung an Schulen etwa, wird seit Jahren versucht, mit einem neuen „Lehrplan Sexualerziehung zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen Menschen (LSBTTIQ)“ die Verfassung zu umgehen, indem man den Skeptikern weiß machen will, es handele sich hierbei um die Akzeptanz von Menschen und nicht von Handlungen.
Auf Antrag der schleswig-holsteinischen AfD-Fraktion sollte das Bildungsministerium am 7. Juni im Bildungsausschuss berichten, wie und mit welchen Ergebnissen es die verfassungs- und schulrechtliche Überprüfung der SCHLAU-Workshops durchgeführt hat, die im Sommer 2017 begann und Ende März 2018 abgeschlossen wurde.
Bei den Workshops vermitteln „schwul-lesbische Aufklärungsteams“ den Schülern an staatlichen Schulen das Thema „sexuelle Vielfalt“ aus autobiografischer Sicht. „SCHLAU“ stehe dabei für „Schwul Lesbisch Bi Trans*-Aufklärung“.
Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu in einer Pressemitteilung:
Staatliche Sexualerziehung, die darauf gerichtet ist, Schüler zu veranlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen, ist laut Bundesverfassungsgericht Indoktrination und damit verfassungswidrig.“
Und hier findet sich nun der feine Unterschied, der von Politik und Medien gern unter den Tisch gekehrt wird. Die maßgebliche Frage lautet: Sind die Lehrmethoden darauf ausgerichtet, über bestimmte Sexualverhalten zu informieren, um Toleranz oder Ablehnung zu erzeugen, oder sollen sie bei den Schülern zu einer Akzeptanz führen? Letzteres käme einer Indoktrination gleich und ist daher verfassungsrechtlich verboten.
Warum die Überprüfung?
Im Wahlkampf 2017 hatte die jetzige Bildungsministerin Karin Prien (CDU) versprochen, im Falle eines Amtsantritts die umstrittenen „SCHLAU-Workshops“ zu prüfen. Sie wolle wissen, ob diese verfassungsgemäß sind oder nicht. Das ging damals aus einer schriftlichen Erklärung von Prien hervor.
Eine entsprechende Anfrage an die Politikerin war zuvor vom Verein „echte Toleranz e.V.“ ergangen. Darüber berichtete der Verein in einer „Pressemitteilung“.
Überprüfung der Workshops lässt weiterhin Fragen offen
Die von der AfD in Schleswig-Holstein anberaumte Befragung zu den Ergebnissen der schulrechtlichen Überprüfung der SCHLAU-Workshops, ließ die Fragesteller jedoch unzufrieden zurück.
Staatssekretärin Stenke im Bildungsausschuss habe im Wesentlichen nur erklärt, dass im Rahmen der SCHLAU-Untersuchung an gerade mal 24 Schulen Fragebögen verschickt, und ganze vier Lehrer zu den Workshops interviewt worden sind. Dass das Ministerium auch nur einen einzigen SCHLAU-Workshop selbst in Augenschein genommen hätte, habe sie hingegen nicht erklärt.
Wie das Bildungsministerium dennoch herausgefunden haben will, ob die Workshops darauf gerichtet sind, Schüler dazu zu erziehen, sexuelle Vielfalt zu befürworten und gutzuheißen oder darauf, diese lediglich zu tolerieren, legte Frau Stenke laut Pressesprecher Peter Rohling im Ausschuss leider nicht dar.
Deutlich habe sie lediglich gemacht, dass dem Bildungsministerium der verfassungsrechtliche Unterschied zwischen der Erziehung zur Akzeptanz oder zur Toleranz jeglichen Sexualverhaltens bewusst sei – ebenso, dass Schulen nur zur Toleranz erziehen dürfen, weil sie andernfalls gegen das Indoktrinationsverbot verstoßen.
Woran das Ministerium nun aber im Wege der Prüfung erkannt haben will, dass die untersuchten SCHLAU-Workshops Schüler nur zur Toleranz jeglichen Sexualverhaltens erziehen würden, nicht aber dazu, jedes Sexualverhalten gleichermaßen wertzuschätzen und gutzuheißen, habe Frau Stenke nicht weiter ausgeführt, so Rohling.
Angesichts der hohen verfassungsrechtlichen Sensibilität, die das Thema staatliche Sexualerziehung aufweise, komme es aber laut Rohling genau auf diesen Punkt entscheidend an: Worauf sind die SCHLAU-Workshops in Schleswig-Holstein in der Praxis tatsächlich ausgerichtet – auf Akezeptanz oder auf Toleranz? Diese Frage sei weiterhin offen.
Um einer Antwort näherzukommen wird die AfD-Fraktion deshalb Einsicht in den Prüfbericht zur SCHLAU-Untersuchung und in jene Fragebögen beantragen, die von den 24 erwähnten Schulen beantwortet wurden. Das gleiche gelte für die Interviews, die mit den vier Lehrern geführt wurden.
„Wir tun dies im Interesse aller Eltern, die eine linksgrüne Gender-Sexualerziehung an staatlichen Schulen ablehnen und sichergestellt sehen wollen, dass ihre Kinder an den Schulen Schleswig-Holsteins ausschließlich eine wertneutrale Sexualerziehung erhalten, die nicht gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot verstößt,“ heißt es in einer Pressemitteilung der Partei.
Sexualerziehung zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen Menschen auch in anderen Bundesländern an der Tagesordnung
Wie „Klagemauer-TV“ 2016 berichtete, hatte auch Hessen „abgeschirmt von der Öffentlichkeit“ als drittes CDU-regiertes Bundesland den neuen Lehrplan Sexualerziehung zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen Menschen (LSBTTIQ) in die Schulen gebracht, obwohl er vom Landes-Elternbeirat mehrheitlich abgelehnt wurde und die katholische Kirche ihn für „nicht altersgerecht“ empfindet.
Mehr dazu im Video:
https://www.youtube.com/watch?v=zkFKYzPVAnE
Im September 2016 hat der Hamburger Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Sexualerziehung von 1977 bis heute ausgewertet hat. Im Ergebnis hat der Professor dazu festgestellt, dass sich an der Rechtsprechung des BVerG seit 1977 nichts geändert, d.h. sie gilt fort bis heute.
Zudem geht aus dem Gutachten hervor, dass Staatliche Sexualerziehung, die darauf gerichtet ist, Schüler zur Akzeptanz (accipere = wertschätzen, annehmen, gutheißen) sexueller Vielfalt, statt zur Toleranz (tolerare: dulden, gelten lassen – auch wenn man anderer Auffassung ist) sexueller Vielfalt zu erziehen, gegen das Indoktrinationsverbot von 1977 verstößt. Wenn also SCHLAU-Workshops auf Akzeptanz gerichtet sind, statt auf Toleranz, verstoßen sie gegen das Grundgesetz und außerdem zusätzlich gegen das schleswig-holsteinische Schulgesetz.
Sehen Sie hier den Vortrag von Prof. Dr. Christian Winterhoff „Sexualpädagogik der Vielfalt – der rechtliche Rahmen“, gehalten auf dem Symposium „Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ am 6. Mai 2017 im Kurhaus in Wiesbaden.
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