Scheiben am Rammstein-Firmensitz in Berlin beschädigt
Der Staatsschutz ermittelt nach der Beschädigung mehrerer Scheiben am Firmensitz der Rammstein GbR in Berlin-Pankow. Es habe in der Nacht zum Montag einen entsprechenden Einsatz gegeben, sagte ein Sprecher der Berliner Polizei. „Es scheinen mehrere Scheiben eingeworfen worden zu sein.“ Hinweise auf die Täter habe es am Ort nicht gegeben. Der Staatsschutz habe aber die Ermittlungen übernommen, weil ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden könne.
Die Rammstein GbR besteht nach eigenen Angaben aus den sechs Bandmitgliedern. Details zum Tathergang nannte der Polizeisprecher nicht, wies aber auf entsprechende Veröffentlichungen in sozialen Medien hin. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über den Vorfall berichtet.
Unter anderem eine Gruppe namens „North East Antifa Berlin“ hatte auf Twitter auf den Vorfall hingewiesen, mit Bezug auf die Seite „Kontrapolis“, die sich als „offene Nachrichten- und Debatten-Plattform“ und „Teil der emanzipatorischen, anti-autoritären und revolutionären Kämpfe in dieser Stadt“ beschreibt. Dort heißt es: „Die Frontscheiben wurden eingeschlagen und unter dem hässlichen Rammstein-Logo steht nun ‚Keine Bühne für Täter‘.“ Der Polizeisprecher sagte: „Dem müssen wir natürlich nachgehen. Insofern hat der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen.“
Vorwürfe gegen Sänger Till Lindemann
In den vergangenen Wochen hatten mehrere Frauen – teilweise anonym – Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann erhoben. Sie schilderten Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollten. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann hatte Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.
Ein Teil der Vorwürfe bezog sich auf ein Rammstein-Konzert in Vilnius. Die Polizei in Litauen entschied, keine Ermittlungen gegen die Band oder andere Personen aufzunehmen; die dortige Staatsanwaltschaft bestätigte die Entscheidung am vergangenen Freitag. Bei der Prüfung seien „keine objektiven Tatsachenbeweise“ ermittelt worden, die belegen würden, dass die Frau körperlicher oder seelischer Nötigung oder anderen Gewalttaten sexueller Natur ausgesetzt war oder dass sie zum Gebrauch von Betäubungsmitteln gezwungen oder bestohlen wurde, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte nach Berichten ein Ermittlungsverfahren gegen den Rammstein-Frontmann eingeleitet. Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat, muss sie ermitteln. Medienberichte können dafür der Auslöser sein. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion