Schäuble gab vor einem Jahr deutsche Sparguthaben zur Euro-Sicherung frei – in unauffälligem FAZ-Artikel!
Am 25. Januar 2016 erschien in der FAZ ein Artikel „von Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen“. In einem langweiligen Fachjargon spricht Schäuble darin über „Europa zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. Am Ende des Artikels äußert sich Schäuble zur von der EU geplanten „Vergemeinschaftung von Haftung“ – jenem Prinzip, nach dem zum Beispiel deutsches Sparer-Vermögen für die Rettung italienischer Banken benutzt werden könnte.
Zitat vom 26.01.2016: „Mit seinen Ausführungen gibt der Bundesfinanzminister der Bankpraxis in allen Währungsunionsländern schon heute freie Hand, den Zugriff auf das Geldvermögen der deutschen Sparer in Kreditentscheidungen belastbar einzuplanen.“
Schäubles Ausführungen dazu sind nebulöser Politiker-Sprech: Für den Laien klingen sie oberflächlich vernünftig, Fachleute können daraus aber zwischen den Zeilen lesen, dass der Finanzminister hiermit die deutschen Spareinlagen zur Absicherung der Euro-Risiken freigegeben hat, denn er ist als Finanzminister weisungsbefugt. Die DWN vermutet, dass Banker nun feiern und den historisch bedeutsamen Artikel ausschneiden und einrahmen werden.
Bundestagsbeschluss braucht es nicht mehr
Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten schrieben dazu: „Die Folgen sind gravierend und bedeuten, dass es weder eines EU- oder Bundestagsbeschlusses bedarf, um den EU-Banken schon heute die Möglichkeit zu geben, 2.000 Milliarden Euro der deutschen Sparer als Kredit-Sicherheiten zu verwenden. Die Banken werden in der Praxis bei der Kredit-Vergabe auf den Schäuble-Text verweisen und können so über die deutschen Sparguthaben verfügen. Ein Banker sagt: „Eine derartige Mitteilung des Bundesfinanzministers ist rechtlich für uns wasserdicht. Sie bedeutet für die Banken bares Geld.“
Die DWN fragte bei verschiedenen Instituten nach, wie sie Schäubles Text auffassen und erhielt bestätigende Antworten von Bankern. Zum Beispiel diese: Die Botschaft des Finanzministers in einem öffentlich jedermann zugänglichen Druckmedium sei „eine aufsichtsrechtlich voll anerkannte Unterlage“, um Geschäfte hinsichtlich ihres Risikogehaltes zu erklären und abzusichern.
Die EU-Kommission verfolgt derzeit den Plan, die Vergemeinschaftung der Sparer-Mithaftung in der Währungsunion einzuführen. Sie soll bis 2024 in drei Schritten realisiert werden.
Da Schäuble in dem Text keine aufschiebende Bedingung formuliert, sondern Sätze sagt wie: „So spricht beispielsweise viel für eine gemeinsame Einlagensicherung in unserer Bankenunion“, kommuniziert er, dass die gemeinsame Sparer-Haftung kommen wird – und zwar im vorgesehenen Zeitrahmen. Wenn er schwadroniert, dass wir „zwischenstaatlich genau verabreden“ müssten, „was jeder zu leisten hat, bevor wir die nächste Stufe von Vergemeinschaftung betreten“, dann nur um den Laien-Leser in Sicherheit zu wiegen.
Die überschuldeten Staaten in der EU drängen seit Monaten auf die Vergemeinschaftung der Sparer-Haftung. Die italienischen Banken müsste man zum Beispiel seit dem 1.1.2016 wegen neuer EU-Regeln per Bail-in retten (Konfiszierung des Vermögens der dortigen Sparer) – doch dies wird durch die italienische Regierung aufgeschoben, damit die institutionellen Anleger nicht in Panik geraten.
Die DWN konstatiert:
„Die deutschen Sparer werden, ohne gefragt zu werden – und sogar ohne es überhaupt zu wissen – zu den neuen Banken-Rettern. Schäuble seinerseits hat mit seiner Mitteilung den Euro gerettet. Wie viel die Operation kosten wird, werden die deutschen Sparer ab 2024 erfahren.“ (rf)
Hier originale Analyse der DWN lesen!
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