Satiriker Hopkins wegen „Hakenkreuz-Tweet“ verurteilt – Freispruch aufgehoben

Weil er bei Twitter Bilder einer Mund-Nasen-Maske mit einem durchschimmernden Hakenkreuz veröffentlichte, ist ein 63-jähriger Satiriker in Berlin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Der amerikanische Schriftsteller sieht an sich ein Exempel statuiert und kündigte den Gang nach Karlsruhe an.
Titelbild
In der Mitte Delia Neumann, die Vorsitzende Richterin im Verfahren gegen C.J. Hopkins (M.). Auf der Anklagebank (r.) Friedemann Däblitz (mit Brille) und C.J. Hopkins.Foto: Erik Rusch/Epoch Times
Von 30. September 2024

Der 2. Strafsenat des Berliner Kammergerichts hat am 30. September den amerikanischstämmigen Dramatiker und Satiriker C.J. Hopkins (63) in der Revisionsverhandlung des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen schuldig gesprochen.

Hopkins hatte im August 2022 zwei Tweets, die eine Maske mit durchschimmerndem Hakenkreuz und coronamaßnahmenkritischen Kommentare zeigen, veröffentlicht.

Die Tweets wurden, nachdem sie auf einer Meldeplattform in Hessen angezeigt worden waren, von Twitter entfernt und Hopkins wurde von der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Verwendung eines verfassungsfeindlichen Kennzeichens angeklagt.

Im August 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten per Strafbefehl zu 3.600 Euro oder 60 Tage in Haft. Dagegen legte der Autor Einspruch ein. In der nachfolgenden Verhandlung am 23. Januar wurde er vom Berliner Amtsgericht freigesprochen.

 

Ein Screenshot eines Tweets von C.J. Hopkins, der von Twitter gelöscht wurde. Foto: Screenshot Erik Rusch/Epoch Times

Ein Screenshot eines Tweets von C.J. Hopkins, der von Twitter gelöscht wurde. Foto: Screenshot Erik Rusch/Epoch Times

Amtsgericht sah keine Strafbarkeit

Das Amtsgericht sah den Vorwurf des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen in Form des Paragrafen 86a für nicht gegeben, weil der Angeklagte das Hakenkreuz in ablehnendem Kontext genutzt habe. Dadurch sei der Schutzzweck dieses Paragrafen nicht verletzt worden.

Das sah das Kammergericht in der Revisionsverhandlung nun anders. Es stufte die Verneinung der Strafbarkeit vom Amtsgericht als Rechtsfehler ein.

Der Schutzzweck des Paragrafen 86a diene der Verbannung der Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aus dem Bild des politischen Lebens, unabhängig von der dahinter stehenden Absicht, hieß es zur Begründung durch die drei Richter des Senates, die der Verhandlung vorstanden.

Ein Verstoß gegen Paragraf 86a kann mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Es sei denn, die Handlung diene der „staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken“.

Kammergericht: Ablehnende Haltung nicht eindeutig

Dabei müsse die ablehnende Haltung für einen objektiven Betrachter eindeutig und unmissverständlich sein. Das Handeln des Angeklagten sei jedoch nicht durch diese Ausnahmeklausel (Sozialadäquanzklausel) gedeckt, so das Gericht.

Denn das Hakenkreuz als eines der Hauptkennzeichen der verbotenen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) werde hier ausschließlich dazu genutzt, um Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung zu äußern.

Eine eindeutige Abkehr von den Idealen des Nationalsozialismus sei in den Twitter-Posts nicht erkennbar, finden die Richter.

Daher stelle der Vergleich von Corona-Maßnahmen, die durch die Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung verkörpert werden sollen, mit dem durch das Hakenkreuz symbolisierten NS-Terrorregime eine Verharmlosung des Nationalsozialismus und des nationalsozialistischen Völkermordes an Millionen Juden dar.

Auch habe der Angeklagte mit seinen Posts nicht den Zweck verfolgt, objektiv über Vorgänge des Zeitgeschehens zu berichten oder staatsbürgerliche Aufklärung zu betreiben.

Die Verwendung des Symbols auf der Maske erwecke vielmehr den Eindruck, dass die Verwendung des Hakenkreuzes geduldet werde. Genau dieser Eindruck sei aber zu vermeiden, so die Richter weiter.

Das „kommunikative Tabu“, das dem Willen des Gesetzgebers entspricht, müsse aufrechterhalten werden, damit keine Gewöhnung an derartige Symbole eintrete, so das Gericht.

Ein Protest gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland. Foto: John Macdougal/AFP via Getty Images

Amtsgericht soll Strafmaß festlegen

Das Strafmaß soll nun eine andere Abteilung des Amtsgerichts festlegen. Das heißt, eine andere Richterin als in der ersten Instanz hat nun über die Höhe der Strafe zu richten.

Für Hopkins Verteidiger, den Berliner Rechtsanwalt Friedemann Däblitz, ist das Urteil des Kammergerichtes unverständlich.

Die Richterin in der ersten Instanz – dem Amtsgericht – habe richtig erkannt, dass das Hakenkreuz gar nicht verwendet werden könne, um Kritik an Maßnahmen, die man offenkundig für totalitär hält, zum Ausdruck zu bringen, ohne auch den Nationalsozialismus abzulehnen, so Däblitz zu Epoch Times.

„Das heißt, eine kritische Distanz war offenkundig und eindeutig erkennbar auch gegenüber dem Nationalsozialismus.“

Der Fall vom Oberlandesgericht Bremen

Er verweist dabei auf einen Fall vom Oberlandesgericht Bremen, den er auch vor dem Kammergericht zitierte.

„Da hat jemand Karl Lauterbach und Adolf Hitler verglichen mit dem Spruch: ‚1935, Juden sollten nur noch Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, zu Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken haben.‘“

Darunter habe ein damals am Bremer Gericht Angeklagter geschrieben: „2021, Ungeimpfte sollten nur noch Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, zu Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken haben – Karl Lauterbach.“

„Dieser Vergleich war aus Sicht des Oberlandesgerichts Bremen legitim, weil er beinhaltete, dass sowohl das, was den Ungeimpften passiert, als auch das, was den Juden in der Zeit des Nationalsozialismus passiert ist, schlimm war“, berichtet Däblitz.

Das sei im Fall seines Mandanten genauso gewesen, auch hier sei sowohl die Kritik an der Regierung mit den Corona-Maßnahmen als auch am Nationalsozialismus „erkennbar und offenkundig“.

„Meiner Meinung nach ist heute hier der Versuch unternommen worden, so wie es die Staatsanwaltschaft sich gewünscht hat, den Raum für legitime Regierungskritik zu verengen“, findet der Berliner Jurist.

Verfahren gegen C.J. Hopkins vor dem Amtsgericht Tiergarten, Revisionshauptverhandlung vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts. Links der Berliner Rechtsanwalt Friedemann Däblitz. Foto: Erik Rusch/Epoch Times

Hopkins hat Urteil erwartet

Hopkins hat das heutige Urteil erwartet, wie er Epoch Times im Interview mitteilte.

Damit spielt er darauf an, dass das Revisionsgericht die Argumente der Staatsanwaltschaft zurückweisen und diesen Termin hätte aussetzen können.

„Ich denke, wenn dieses Gericht ein Interesse daran gehabt hätte, das Gesetz aufrechtzuerhalten, das Gesetz zu befolgen, dann wäre ich heute nicht hier gewesen.“

Für Hopkins geht es in seinem Fall nicht um Recht und Gesetz. In seinem Fall gehe es um die Bestrafung einer abweichenden Meinung.

„Es ist ganz klar, dass der ‚Spiegel‘ mit einem großen Hakenkreuz auf der Titelseite, das mit einer deutschen Flagge bedeckt ist, und ich mit der Maske und dem Hakenkreuz auf meinem Buchcover und in meinen Tweets genau das gleiche Konzept verwendet haben.“

Der einzige Unterschied sei, dass der „Spiegel“ die AfD mit den Nazis und er die Maßnahmen während der Corona-Jahre mit Nazi-Deutschland verglichen habe, so der Amerikaner, der nach eigenen Angaben seit 20 Jahren in Deutschland lebt.

„Ich darf also die Regierung nicht mit Nazi-Deutschland vergleichen, aber der ‚Spiegel‘ darf die AfD mit dem Aufstieg der Nazis in Deutschland vergleichen.“

In seinem Buch mit dem Titel „The Rise of the New Normal Reich“ (Der Aufstieg des neuen normalen Reiches), das mittlerweile nicht mehr in Deutschland erhältlich ist, mache er deutlich, dass eine Entwicklung hin zu mehr Totalitarismus nicht nur Deutschland betreffe.

Als Reaktion auf die Berichterstattung der deutschen Medien über die Entscheidung des Kammergerichts veröffentlichte Hopkins am 30. September die Titelbilder seines Buches und eines bekannten Sachbuchs über das Dritte Reich auf X.

„Es geht darum, was im gesamten Westen, den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Australien seit 2020 passiert ist.“

Die Menschen würden ein globales Vorgehen gegen Kritiker der Corona-Politik und der allgemeinen Regierungspolitik erleben.

Hopkins sieht Bestrebung, Menschen einzuschüchtern

„Es gibt ein besorgniserregendes Bestreben, hart durchzugreifen und zu bestrafen und Exempel zu statuieren, um die Menschen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen,“ so der Satiriker.

Im Grunde sei es eine der ältesten Lektionen, die die Mächtigen zu erteilen versuchen: „Schaut euch an, was mit diesem Typen passiert ist, als er sich zu Wort gemeldet hat. Schaut, was wir ihm angetan haben? Wollt ihr, dass wir euch das auch antun?“

Das sei die Botschaft auch hinter seinem Urteil, sagt Hopkins.

Das jetzige System habe keine äußeren Feinde. Es habe nichts anderes zu tun, als sich im Inneren umzusehen und nach Widerstand zu suchen. „Wo ist ihr Widerstand [gegen unsere Politik]?“

Dabei spiele es keine Rolle, welche Art von Widerstand es sei.

Es könnten Menschen sein, die wegen des Gaza-Konflikts protestieren oder AfD-Anhänger oder Donald-Trump-Anhänger, so Hopkins.

„Es ist dem System egal, welche Art von Widerstand es gibt. Das System versucht, eine ideologische Einheitlichkeit zu schaffen und internen Widerstand auszulöschen.“

Das könne man mit dem Aufstieg der Nazis vergleichen, aber durchaus auch mit dem Stalinismus, findet der Berliner.

Polizisten gehen gewaltsam gegen Kritiker der Corona-Politik auf dem Malieveld in Den Haag am 14. März 2021 vor. Foto: John Thys/AFP über Getty Images

Hopkins: „Ich werde bis zum Ende kämpfen“

Diese Form von Totalitarismus könne nicht mit Springerstiefeln und Lederjacken auf der Straße herumlaufen, erklärt er weiter.

„Es ist [Verteidigern des Systems] nicht erlaubt, herumzuschreien und herumzutrommeln“. Die Struktur der Demokratie müsse aufrechterhalten werden. „Deshalb werde ich nicht abgeführt und an die Wand gestellt und erschossen, sondern durch das Gerichtssystem geschleift.“

Gegenüber Epoch Times kündigt er an, weiter für seine demokratischen Rechte, die uns das Grundgesetz garantiere, zu kämpfen: „Ich werde bis zum Ende kämpfen und diese Anschuldigungen für mich nicht akzeptieren – das wäre für mich wie eine Lüge,“ sagte Hopkins.

Sein Verteidiger kündigte bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.



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