Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger werden weitgehend aufgehoben
Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, drohen künftig deutlich weniger Einschnitte bei ihren Bezügen als bisher. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Änderung des Sozialgesetzbuches, mit dem die bisherigen Sanktionen weitgehend aufgehoben werden.
Mit dem neuen Gesetz gibt es Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen – und dann auch nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent der Bezüge. Das heißt: Wer etwa einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss mit einem entsprechenden Abzug rechnen. Die Weigerung, einen Job anzunehmen, soll hingegen nicht mehr zu einer Sanktion führen.
Die Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen, die ein Jahr gelten soll, bildet die Vorstufe zu dem von der Ampel-Koalition geplanten Bürgergeld, das im kommenden Jahr das bisherige Hartz-IV-System ersetzen soll. Im Zuge des Bürgergeldes, das SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten, sollen dann die Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger und etwaige künftige Sanktionen neu geregelt werden.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Reform als „halbherzig und inkonsequent“. Sozialrecht sei kein Strafrecht, erklärte der Verband. Die Sanktionen in der Grundsicherung müssten vollständig abgeschafft werden. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, sagte zu den weiter bestehenden Sanktionen: „Diese Art von Rohrstockpädagogik ist inhuman und weder zeitgemäß, noch zielführend.“ (afp/dl)
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