Sanierung des Schienennetzes: Einigung im Vermittlungsausschuss

Muss die Deutsche Bahn den Schienenersatzverkehr allein bezahlen, wenn die Generalsanierungen beginnen? Bund und Länder sind sich lange uneins gewesen, wer für welchen Part der Sanierung der Schienen-Infrastruktur was zahlt. Nun gibt es eine Einigung.
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Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn beeinträchtigen viele Strecken in NRW.Foto: kmn-network / iStock
Epoch Times13. Juni 2024

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich auf einen Kompromiss zur Sanierung des Schienennetzes geeinigt. Wie der Ausschuss am Mittwochabend mitteilte, geht es in dem Einigungsvorschlag um den Umfang der Sanierungsmaßnahmen und die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern.

Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz nach eigenen Angaben in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen.

Die Deutsche Bahn plant bis 2030 eine Grundsanierung von 40 zentralen Bahnstrecken. Anders als bislang soll dies nicht im laufenden Betrieb passieren, sondern während langer Vollsperrungen. Mitte Juli beginnt etwa Generalsanierung der Riedbahn – die Deutsche Bahn stellt in dieser Zeit Busse für den Ersatzverkehr zwischen Frankfurt am Main und Mannheim bereit.

Streitfall: Wer übernimmt die Kosten

Bund und Länder hatten aber bis zuletzt über eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes gestritten, das unter anderem regelt, wer für welche Kosten aufkommen muss.

Die Einigung sieht den Angaben zufolge nun eine Leistungssteigerung im gesamten Schienennetz des Bundes vor: Die Sanierung von besonders stark frequentieren Trassen, wie der Bund sie plant, soll nicht zu Lasten anderer Ausbau- und Neubauvorhaben, Digitalisierungsprojekten und der Sanierung anderer Strecken gehen. Der Kompromiss stellt klar, dass neben den Hochleistungskorridoren auch in das übrige Schienennetz investiert wird.

Im Vermittlungsausschuss wurde zudem vereinbart, dass Bahnhofsgebäude förderrechtlich als Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur gelten sollen. Die Länder hatten gefordert, dass sich der Bund auch an der Sanierung der Gebäude beteiligt. Dem Kompromiss zufolge sollen sie nun offiziell zu den Schienenwegen gehören, soweit sie nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden.

Bund und Länder müssen sich beim Schienenersatzverkehr beteiligen

Eine Einigung fand der Vermittlungsausschuss auch beim Thema Schienenersatzverkehr: Wenn Strecken aufgrund von Generalsanierungen mehrere Monate gesperrt werden, müssen sich Bund und Länder an den Kosten für den Ersatzverkehr auf Straße und Schiene beteiligen, die zuvor durch das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt wurden.

Der Einigungsvorschlag sieht auch vor, dass sich der Bund im Rahmen der Digitalisierung der Schienenwege an den Kosten für eine Umrüstung von Infrastruktur und Fahrzeugen beteiligt.

Hierzu gehört unter anderem die Ausrüstung mit Systemen, welche die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten und die Kapazität steigern. Der Vermittlungsausschuss legte auch einen Einigungsvorschlag zur finanziellen Förderung der Ausrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge mit digitalen Bordgeräten vor.

Die operative Steuerung der Digitalisierung soll eine Koordinierungsstelle übernehmen, die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, den Infrastrukturunternehmen des Bundes, den Ländern und den Aufgabenträgern errichtet und betrieben und durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unterstützt wird. (afp/red)



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