Sami A. will wieder kommen – Tunesien behält vorerst Reisepass ein – Islamist als Top-Gefährder hochgestuft
Auch wenn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen es gerne hätte, Islamist Sami A. kann derzeit nicht so ohne Weiteres aus Tunesien zurückgeholt werden.
Nach Angaben im „Spiegel“ erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amts, dass der ehemals in Bochum lebende Ex-Leibwächter des Terrorfürsten Osama bin Laden nicht über einen Reisepass verfügt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dazu: „Wenn er das Land nicht verlassen darf, muss man das zunächst einmal so akzeptieren.“
Weil die tunesischen Ermittler zunächst keine Beweise für eine terroristische Verwicklung des Mannes fanden, ließen sie ihn frei, wurde am Freitag berichtet.
Allerdings wurde nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft sein Reisepass wegen der laufenden Ermittlungen einbehalten. Eine offizielle Ausreisesperre gibt es jedoch nicht.
Als Top-Gefährder hochgestuft
Wie die „Bild“ nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ vom Mai berichtet, sei Sami A. derzeit zum Top-Gefährder hochgestuft worden.
Ein Familienmitglied des Tunesiers hatte bei der Polizei belastende Aussagen gemacht, wonach der Mann häufig Videos von Osama bin Laden angeschaut hätte und Anschläge wie den vom Berliner Breitscheidtplatz durch Anis Amri begrüßt hatte. Auch drohte der Islamist Deutschland im Fall seiner Abschiebung damit, dass das Land „Blut weinen“ werde.
Doch Sami A. bestreitet die Vorwürfe als unglaubwürdig.
Der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Nordrhein-Westfalen, Sebastian Fiedler, merkte zu dem Fall an, dass es „fatal“ wäre, Sami A. nach NRW zurückzuholen, nachdem er bereits indirekt einen Racheakt angedroht habe, berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“.
Wir gehen davon aus, dass derzeit von Sami A. eine erhebliche Gefahr ausgeht.“
(Sebastian Fiedler, Bund Deutscher Kriminalbeamter)
Man sei nun auf eine „gute Kooperation der deutschen Nachrichtendienste mit den tunesischen Sicherheitsbehörden“ angewiesen, um „engmaschig Informationen“ über Sami A. zu erhalten.
Sami A. will wieder kommen
Dem Anwalt des Top-Gefährders nach plane sein Mandant, so schnell wie möglich wieder nach Deutschland zu kommen.
Allein diese Vorstellung ist für Sebastian Fiedler vom BDK ein Grauen: Wenn es dem 42-Jährigen gelänge, wieder nach NRW zu kommen, dürfe man ihn nicht mehr aus den Augen lassen, so der Kriminalist. „Schlimmer könnte der deutsche Rechtsstaat kaum vorgeführt werden“, sagte der Kriminalist.
Sami A. selbst gab an, in Bochum wieder bei seiner Familie wohnen zu wollen. Doch diese hatte ihn bereits im Oktober verlassen. Seine Frau war mit den vier Kindern ausgezogen, es gab eine gerichtliche Vereinbarung über das Besuchsrecht.
Abschiebeurteil mit Hintertür
Nach Angaben der „Bild“ wurde dem Abschiebeurteil von 2015 gegen Sami A. ohnehin eine Hintertür eingebaut. Obwohl die Richter die Merkmale eines „Schläfers“ feststellten und eine „schwerwiegende Gefahr“ erkannt hatten, so das Blatt, wollte man ihm die Rückkehr nach Deutschland doch nur für zehn Jahre verschließen, weil man die „Persönlichkeitsentwicklung“ des Mannes nicht genau einschätzen könne, hieß es. (sm)
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