Aufregung über unverschlossene und unbewachte Bundestagswahlurne – Video geht viral
![Mit der Wahl wird die Zusammensetzung des Bundestags bestimmt. (Archivbild)](https://images-de.epochtimes.de/uploads/2024/11/jozb6532a5-v15-ax-s2048-800x450.jpeg)
Für Aufregung sorgt ein Video zur Briefwahl im nordsächsischen Torgau. Es zeigt eine an einem Heizungskörper angekettete Wahlurne in einem Torgauer Bürgerbüro, die unverschlossen und unbewacht öffentlich zugänglich auf einem Flur steht.
Der Film, den die vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei „Freie Sachsen“ veröffentlicht hat, zeigt, dass die Urne leicht zu öffnen ist. Das Video zeigt auch den Inhalt: Zu sehen sind mehrere eingeworfene Briefwahlumschläge. Unter dem Film wurde ein Kommentar beigefügt, nach dem das Video alt oder eine Fälschung sei, da Wahlunterlagen erst ab dem 13. Februar verschickt würden.
Das fängt ja schon gut an: Im nordsächsischen Torgau steht die Wahlurne für abgegebene Briefwahlstimmen mitten auf dem Flur. Ungesichert und unverschlossen. Da kann der bunte Vorzeigedemokrat von nebenan wohl in Ruhe die Stimmzettel vorsortieren… pic.twitter.com/V6Rwv4Zejq
— FREIE SACHSEN (@freiesachsen_) February 4, 2025
Kreiswahlbüro bestätigt Video
Eine Anfrage der Epoch Times beim zuständigen Kreiswahlbüro des Landkreises Nordsachsen ergab jedoch, dass nach Aussage des Mitarbeiters das Video echt sei. Denn schon am Dienstag, 4. Februar, erhielt Torgau bereits die kompletten Wahlunterlagen, also die Briefwahlumschläge und Wahlzettel, und seitdem können die Briefwahlstimmen im Bürgerbüro eingeworfen werden, heißt es aus dem Kreiswahlbüro.
Und weiter: Nachdem das Video am Dienstag Nachmittag auf X entdeckt worden sei, habe man die Wahlurne überprüft und festgestellt, dass die Urne nur auf der Vorderseite mit einem Schloss verschlossen wurde, sie aber an der Hinterseite zu öffnen gewesen sei. Die Wahlurne wurde daraufhin eingeschlossen und werde erst ab Donnerstag wieder zugänglich sein. Dann jedoch soll sie in einem Raum stehen und durch einen Mitarbeiter überwacht sein.
Briefwahlumschläge unversehrt
Die in der Wahlurne befindlichen Briefwahlumschläge mit den Wahlzetteln sollen nach erster augenscheinlicher Begutachtung unversehrt sein, so der Mitarbeiter des Kreiswahlbüros. Ob jedoch Briefwahlumschläge bereits abhandengekommen seien, könne man nicht sagen, hieß es gegenüber der Epoch Times.
Der Mitarbeiter erklärte, dass es mehrere Möglichkeiten zur Teilnahme an der Briefwahl in Nordsachsen gebe. So bekommen die, die sich vorab für die Briefwahl angemeldet haben, die Briefwahlunterlagen direkt nach Hause geschickt. Dann kann man sie über den Postweg zurücksenden. Oder man bringt sie direkt ins Bürgerbüro und wirft sie in die dortige Wahlurne ein.
Ein anderer Weg ist, dass man ohne sich vorab für die Briefwahl angemeldet zu haben, zum Bürgerbüro geht. Dort erklärt man unter Vorlage des Wahlscheins und des Personalausweises, dass man an der Briefwahl teilnehmen möchte. Nach Überreichung der Unterlagen kann man sich dann entscheiden, die Wahlunterlagen mit nach Hause zu nehmen und später mit der Post zu verschicken oder gleich vor Ort in eine Wahlurne einzuwerfen.
Briefwahl gewinnt an immer größerer Bedeutung
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl gibt es auch für die Briefwahl verkürzte Fristen. „Sie [die Wahlberechtigten] müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden“, betont die Behörde von Bundeswahlleiterin Ruth Brand. Voraussichtlich bleiben nur zwei Wochen Zeit für die Briefwahl.
Denn Stimmzettel konnten wegen der Fristen für die Zulassung von Wahlkandidaten erst nach dem 30. Januar gedruckt und versandt werden. Brands Behörde zufolge stellen sich die meisten Wahlämter auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar ein.
Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag am 23. Februar um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, um gültig zu sein. Die Deutsche Post hat zugesichert, dass Wahlbriefe, die bis zum 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die zuständige Wahlstelle erreichen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann wie bereits beschrieben auch den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben.
Briefwähleranteil vor 25 Jahren bei 9,4 Prozent
Die Briefwahl hat in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung eingenommen, wobei es auch kritische Stimmen gibt. Der Anteil der Menschen, die per Briefwahl und nicht im Wahllokal abstimmen, ist bei Bundestagswahlen seit der Wiedervereinigung stetig angestiegen. Gaben im Jahr 1990 nur 9,4 Prozent der Wähler auf diesem Wege ihre Stimme ab, waren es 2017 bereits 28,6 Prozent. 2021 stieg die Zahl dann sprunghaft auf 47,3 Prozent – dies war ein Rekordwert.
Häufig wird angeführt, dass die Menschen heute mobiler und am Wahltag öfter unterwegs sind. Für viele ist diese Art der Abstimmung wohl einfach bequemer. Erleichtert wurde die Briefwahl zudem durch eine Reform im Jahr 2008. Damals entfiel für Bürger die Pflicht, zu begründen, warum sie nicht persönlich ins Wahllokal kommen können.
„2021 hatten wir eine Rekordbriefwahl, was natürlich auch damit zu tun hat, dass damals die Pandemie noch im vollen Gange war“, sagt Roland Abold vom Meinungsforschungsinstitut infratest dimap. Corona dürfte den Wunsch erhöht haben, zur Stimmabgabe nicht ins Wahllokal gehen zu müssen. Dies zeigte sich auch bei Landtagswahlen im selben Jahr. Dort wurde vielfach eine Verdoppelung des Briefwahlanteils verzeichnet.
Briefwahl hat auch Nachteile
Für die Parteien erschwert die Briefwahl wahlkampftaktische Aktionen. Denn wenn schon ein großer Teil der Bürger vor dem Abstimmungstermin am 23. Februar gewählt hat, ist ein Wahlkampf schwer zu planen. Das gezielte Hinarbeiten auf eine Trendwende in der Endphase wird komplizierter, wenn ein beträchtlicher Teil der Wähler sich schon Wochen vor der Wahl entschieden und abgestimmt hat.
Auch gibt es kritische Stimmen, die ein erhöhtes Risiko in der Briefwahl zu Betrug und Manipulation der Wahlen sehen. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder den Ausnahmecharakter der Briefwahl betont. Demnach schränkt sie die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit ein. Als problematisch wird gesehen, dass bei der Briefwahl nicht kontrolliert werden kann, ob die Wahlberechtigten selbst abstimmen und dabei unbeeinflusst geblieben sind. Dennoch hielt das Gericht die Briefwahl bisher für verfassungsgemäß.
Zudem ist eine Verzögerung des Wahlergebnisses nicht auszuschließen, denn für ein vorläufiges Wahlergebnis müssen auch alle Briefwahlunterlagen ausgezählt sein. Dies darf erst nach Schließung der Wahllokale beginnen und erfolgt durch gesonderte Briefwahlvorstände, was zusätzliches Personal erfordert.
Die Stadt Torgau war für Anfragen nicht zu erreichen.
Ein wegen Wahlmanipulation tatverdächtiger Lokalpolitiker der „Freien Sachsen“ wurde im Oktober 2024 festgenommen. Er soll bei der Kommunalwahl am 1. September 126 Stimmzettel zugunsten der „Freien Sachsen“ manipuliert haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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