Sachsen: Polizeipräsident verteidigt Einsatz gegen Linksextremisten zum „Tag X“ in Leipzig
Der Polizeieinsatz gegen linksextreme Demonstranten am 3. Juni 2023 war in dieser Woche Thema im sächsischen Landtag. Zu den Vorkommnissen hatte Leipzigs Polizeipräsident René Demmler vor dem Innenausschuss Stellung genommen. Die Polizei hatte Anfang des Monats 1.043 linksextreme Demonstranten zum Zweck der Identitätsfeststellung in einer Parkanlage eingekesselt. Die Exekutive sah den Anfangsverdacht des schweren Landfriedensbruchs als gegeben an.
Kritiker vor allem aus SPD, Grünen und Linkspartei hatten bemängelt, dass sich auch fast 90 Jugendliche und zwei Kinder unter den Eingekesselten befunden hätten. Die Abriegelung habe bis zum Morgengrauen angedauert. Dabei seien die Betroffenen nicht ausreichend versorgt worden.
Polizeipräsident weist Vorwürfe zurück
Demmler wies die Vorwürfe zurück. Wie das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ berichtet, verwies er im Ausschuss auf die Bereitstellung eines Anhängers mit 1.000 Litern Trinkwasser. Zudem habe es – allerdings außerhalb des Kessels – einen Toilettenwagen gegeben. Decken und Nahrung seien ebenfalls vorhanden gewesen.
Die Versorgung lag in den Händen von Rettungssanitätern, die für die erwarteten Zusammenrottungen nach dem Verbot von „Solidaritätsdemos“ für Lina E. abgestellt waren. Die Polizeiführung habe den Sanitätern weitgehend freie Hand gelassen. Allerdings habe man dies „nicht klar kommuniziert“, räumte Demmler ein.
Am 31. Mai hatte das Oberlandesgericht Dresden die 28-jährige Linksextremistin Lina E. und drei Gesinnungsgenossen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Anklage warf ihnen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gezielte, mit äußerster Brutalität ausgeführte Angriffe auf vermutete Rechtsextremisten vor. Die Taten datieren auf die Jahre 2018 bis 2020 zurück. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Linksextremisten demolierten Privatautos von Polizisten
Obwohl das Gericht unter dem beantragten Strafmaß der Staatsanwaltschaft geblieben war und Lina E. aus der Haft entlassen hatte, machte die linksextreme Szene mobil. An mehreren Tagen kam es zu Ausschreitungen in mehreren deutschen Städten. Schwerpunkt war Leipzig.
Die dortige Stadtverwaltung hatte sogenannte Solidaritätsdemonstrationen zum „Tag X“, wie die Linksextremen ihn nannten, verboten. Zwei Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht hatten die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung bestätigt.
Im Vorfeld der Einkesselung warfen Teilnehmer eines verbotswidrigen linksextremen Aufmarsches Steine, Böller, Flaschen sowie einen Molotowcocktail in Richtung der Polizei. Wie die „Sächsische Zeitung“ mitteilt, hatten sich mutmaßliche Linksextremisten auch an Privatautos von Polizeibeamten zu schaffen gemacht.
„Es wurden Radmuttern gelöst und Reifen angeritzt“, äußerte Cathleen Martin, Sachsens Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), gegenüber dem Blatt. Dem Innenministerium warf sie vor, diese Gefahr intern nicht ausreichend kommuniziert zu haben.
Demmler: Anzahl der Demonstranten „erheblich unterschätzt“
Demmler betonte im Innenausschuss, dass der gesamte Einsatz rechtmäßig gewesen sei. Allerdings gebe es auch Handlungsbedarf. Der Spitzenbeamte räumte ein, dass die Polizei die Zahl der Teilnehmer an dem illegalen Aufmarsch „erheblich unterschätzt“ habe. Statt von 1.000, sei man lediglich von 300 bis 400 Personen ausgegangen.
Es sei der Polizei auch keine „klare und nachvollziehbare Kommunikation“ gegenüber den Eingekesselten gelungen. Allerdings habe dies auch damit zu tun, dass von den Betroffenen „niemand mit uns reden wollte“. Man hätte allerdings das Handlungsmandat der Sanitäter besser kommunizieren können.
Für Debatten hatte auch gesorgt, dass ein im Einsatz vor Ort befindlicher Staatsanwalt vermummt aufgetreten sei. Eine ebenfalls vermummte Kriminalbeamtin habe ihn dabei begleitet. Die Polizei hatte zuvor Demonstranten dazu aufgefordert, Vermummungen abzulegen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Richtigkeit der entsprechenden Berichte. Der Kollege im Einsatz habe sich zu diesem Vorgehen jedoch aus Gründen des Selbstschutzes entschieden.
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