Sachsen-Anhalt verlangt von Reichsbürgern künftig Gebühr bei Abgabe von Ausweisen
Sachsen-Anhalt will künftig Gebühren von sogenannten Reichsbürgern verlangen, die ihre Personalausweise und Pässe bei den Meldebehörden abgeben. Dazu sollen die allgemeine Gebührenordnung des Landes geändert und ein entsprechender Gebührentatbestand geschaffen werden, wie Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU) am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Höhe der künftigen Gebühr, die ab Herbst gelten soll, ist noch offen.
Sachsen-Anhalt folgt damit dem Beispiel Schleswig-Holsteins. Dort müssen Menschen, die ihren noch gültigen Pass oder Personalausweis abgeben, für die Verwahrung eine Gebühr von fünf Euro pro Tag zahlen.
In Sachsen-Anhalt gaben zwischen Anfang 2016 und Ende Oktober 2017 insgesamt 35 Reichsbürger ihre Personaldokumente an die kommunalen Meldebehörden zurück.
Ziel der Gebühr sei es, die den Kommunen entstehenden Kosten zu decken „und gleichzeitig die Bereitwilligkeit zur Abgabe der Ausweise zu senken“, erklärte Stahlknecht. “
Reichsbürger sind keine harmlosen Spinner und tun zudem alles, um möglichst viel Aufwand in den Verwaltungen zu provozieren.“ Diesem verfassungsfeindlichen Agieren gelte es aktiv entgegenzutreten.
Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern stufen 18.000 Menschen als Anhänger der Bewegung ein. Einige vertreten rechtsextreme Positionen. In Sachsen-Anhalt umfasst die Reichsbürgerszene rund 500 Menschen. (afp)
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