Sachsen-Anhalt kann Rundfunkgebühren-Erhöhung kippen

Sachsen-Anhalt sieht sich beim Thema Rundfunkabgabe nicht als Blockierer. Das Bundesland sieht größere Mängel bei der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
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Rundfunkgebühr.Foto: Arno Burgi/Illustration/dpa
Epoch Times1. April 2020

Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), sieht das Bundesland in der Rolle eines „Sachwalters der Beitragszahler“ beim Thema Rundfunkabgabe und nicht als Blockierer. Das sagte Robra der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe).

Das Land hatte sich bislang der Stimme enthalten, damit scheint eine Blockade des Rundfunkstaatsvertrags denkbar, den die Länder im Juni einstimmig verabschieden und den danach alle 16 Landtage billigen müssen.

Er habe durchaus „ein Problem“ mit der geplanten neuen Beitragshöhe von 18,36 Euro, so der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt. “

Aber ich kann die Bedenken zurückstellen, wenn eine Grundlage geschaffen wird, auf der dieser Beitrag langfristig stabil bleibt“, so Robra weiter. Es gehe ihm nicht um eine Blockade des Staatsvertrags über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

Rundfunkanstalten müssen sich besser aufstellen

Der CDU-Politiker will die Anstalten jedoch weiter zu strengem Sparen zwingen und verlangt dazu klare Vorgaben. Er knüpft die Zustimmung Sachsen-Anhalts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro von Januar 2021 an, wie sie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorschlägt, an Bedingungen:

Wenn die Anstalten so wirtschaften wie bisher, steht uns Mitte der 2020er-Jahre abermals eine Beitragserhöhung erheblichen Ausmaßes ins Haus. Deshalb brauchen wir jetzt von den Anstalten verbindliche Zusagen, dass sie allen Hinweisen der KEF auf Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeitsreserven nachgehen und die Empfehlungen umsetzen“, sagte Robra der „Süddeutschen Zeitung“.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März hatte sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) als Einziger enthalten. Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt forderte die öffentlich-rechtlichen Anstalten dazu auf, die KEF-Empfehlungen Eins-zu-Eins umzusetzen.

Es geht um die Höhe der Vergütungen von Mitarbeitern, um Kooperationen und eine weitere Verschlankung der Strukturen, um eine externe Evaluation der Wirtschaftlichkeit und mehr Transparenz bei den Kosten vergleichbarer Programme.

Die Enthaltung Sachsen-Anhalts sei als ein Warnhinweis an die Intendanten zu verstehen, ihre Anstrengungen zu erhöhen, so Robra. (dts)



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