Sachsen-Anhalt führt Einreiseprivilegien für Corona-Geimpfte ein
Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss künftig innerhalb von 48 Stunden nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Dies sieht eine Musterverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Einreisende aus besonders betroffenen Regionen mit dem mutierten Coronavirus oder mit besonders hohen Inzidenzzahlen müssen demnach schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
Bei einem positiven PCR-Testergebnis müssen die Betroffenen in Quarantäne.
„Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage“, erklärte Spahn. „Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen.“
Studie: PCR-Test nicht zur Infektionsbestimmung geeignet
Der PCR-Test gilt allerdings laut einer aktuellen Studie „als spezifisches Diagnoseinstrument ungeeignet, um das SARS-CoV-2-Virus zu identifizieren und Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion zu ziehen“.
Virusmutationen seien eine zusätzliche Gefahr für die Gesundheit, heißt es in der Musterverordnung weiter. „Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir soweit wie möglich verhindern.“ Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin.
Die am Mittwoch beschlossene Fassung der Reiseverordnung enthält keine Regelung für eine eventuelle Besserstellung von Einreisenden mit Impfschutz, wie sie Berichten zufolge zwischenzeitlich geplant war. Wie bisher auch, müssen die Einreisenden aus einem Risikogebiet vor Grenzübertritt eine digitale Anmeldung vorlegen.
Per SMS über Corona-Einreiseregelungen informiert
Neu ist die Regelung, dass die Mobilfunkunternehmer die Einreisenden bei der Ankunft automatisch per Einreise-SMS über die neuen Regelungen informieren.
Die Rechtsverordnung soll bereits am Donnerstag in Kraft treten. Allerdings muss sie von den Bundesländern durch eigene Regelungen umgesetzt werden.
Sachsen-Anhalt führt Einreiseprivilegien für Corona-Geimpfte ein
Hier geht Sachsen-Anhalt allerdings offenbar bereits seit Freitag einen eigenen Weg. Seitdem gilt nämlich eine neue Einreisebestimmung in dem östlichen Bundesland, die auch eine Ausnahme von der Quarantäne für Menschen, die Corona-geimpft sind, enthält.
Sie gilt Für menschen die „mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen haben“ oder „ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende (…) bestätigte Infektion“ vorlegen können.
Das durch ein rot-schwarz-grünes Bündnis regierte Bundesland führt damit entgegengesetzt zu den Ankündigungen von Bundeskanzlerin Merkel und auch Gesundheitsminister Spahn Sonder-Privilegien für Geimpfte ein.
Sonderregeln für Geimpfte sind umstritten
Patientenschützer Eugen Brysch verwundert das Vorgehen Sachsen-Anhalts geführt von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).
„Damit ist absehbar, dass schon die Pläne der Bundesregierung und das Vorpreschen von Sachsen-Anhalt für große Verwirrung in der Bevölkerung sorgen werden“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz der „Rheinischen Post“.
Zudem sei die Regelung auch epidemiologisch hoch gefährlich. Denn kein Experte könne heute verbindlich einschätzen, ob Geimpfte immun seien oder das Virus sogar weitergeben könne. Nicht einmal der Hersteller verspreche das, so Brysch. (afp/er)
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