Saarland: Islam-Unterricht an Grundschulen geplant
An einigen Grundschulen mit hohem Anteil muslimischer Schüler will das Saarland islamischen Religionsunterricht anbieten, berichet die Welt. Das teilten die Minister für Bildung und Familie, Ulrich Commerçon (SPD) und Monika Bachmann (CDU), am Dienstag in Saarbrücken mit.
Ausgewählte Saarbrücker und Völklinger Grundschulen sollen bei dem Modellversuch mitmachen. Der Unterricht wird in der ersten Klasse eingeführt und soll nach und nach bis zur vierten Klasse fortgeführt werden. Der Islam-Unterricht soll in deutscher Sprache abgehalten werden und der Lehrplan orientiere sich an den Vorgaben von Nordrhein-Westfalen.
"Muslimische Kinder im Saarland erhalten nun die Möglichkeit, sich auch im schulischen Kontext mit ihrer Religion zu befassen", sagte Commerçon. Bachmann, die auch Landesintegrationsbeauftragte ist, erklärte, die Einführung sei „ein wichtiger Schritt im Sinne einer gelebten Integrations- und Willkommenskultur".
NRW ist das Vorbild
Als erstes Bundesland hatte NRW zum Schuljahr 2012/13 den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach eingeführt. Nordrhein-Westfalen, das Land mit dem höchsten muslimischen Bevölkerungsanteil, bot Islam-Unterricht zunächst nur an Grundschulen an und dehnte ihn 2013/14 auf weiterführende Schulen aus.
Nach Ansicht von NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) trägt der islamische Religionsunterricht dazu bei, dass Deutschland für die Migranten mehr zur Heimat wird, berichtete die Welt im Jahr 2011. Damals war der Islam noch keine anerkannte Religionsgemeinschaft, was er erst im Juni 2013 wurde. Auch begrüßten damals schon die Kirchen im Grundsatz, dass „die religiöse Unterweisung junger Muslime aus Hinterhofmoscheen herausgeholt wird“ und an den Schulen in deutscher Sprache und unter behördlicher Aufsicht stattfindet.
Beim islamischen Religionsunterricht bestimmt der wertneutrale deutsche Staat nur formal die Lehrpläne, ansonsten legt die jeweilige Religionsgemeinschaft die Inhalte fest. Auch im Saarland heißt es jetzt: Die Inhalte des Unterrichts müssen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. (rf)
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