Russen können auf raschere Aufnahme in Deutschland hoffen

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Russischer Pass. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times30. Mai 2022

Die Bundesregierung hat sich auf Regelungen für die unkomplizierte Aufnahme von Russen geeinigt, die in ihrem Heimatland als „besonders gefährdet“ gelten. Zunächst hatten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe über die Neuregelung berichtet.

Nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums sollen für Russen weiterhin die allgemeinen Einreisebedingungen gelten, wonach sie mit einem Pass einreisen und sich hierzulande aufhalten können. Je nach Aufenthaltszweck kann auch ein Visum nötig sein, zum Beispiel für russische Fachkräfte, die hier arbeiten wollen.

Insbesondere für Oppositionelle oder andere gefährdete Personen wie zum Beispiel Journalisten, die derzeit in Russland als besonders gefährdet gelten, besteht demnach im Einzelfall die Möglichkeit, über eine Regelung im Aufenthaltsgesetz ein Visum zu erhalten und längerfristige Aufnahme zu finden. Begründet wird dies dann mit der „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“.

Zustimmung schon für 16 russische Staatsangehörige

Das Verfahren sieht vor, dass sich zunächst die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth (Grüne), und das Auswärtige Amt über Personen für eine Aufnahme abstimmen. Das Bundesinnenministerium erteilt nach einem beschleunigten Verfahren, das auch eine Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden umfasst, eine Aufnahmezusage. Für 16 russische Staatsangehörige inklusive Familien hat das Innenministerium gegenüber dem Auswärtigen Amt bereits seine Zustimmung erklärt. Am Ende erteilt die deutsche Botschaft dann ein Visum für Deutschland.

Voraussetzung für die Aufnahme wegen politischer Verfolgung in Russland ist eine individuelle Bedrohung. Die Aufnahme kann auch enge Familienmitglieder umfassen und gegebenenfalls auch aus anderen Staaten als Russland erfolgen. Zu den Gruppen, um die es geht, gehören besonders gefährdete Menschenrechtsverteidiger mit einem Bezug zu Deutschland sowie Vertreter und Unterstützer der demokratischen Opposition, die sich öffentlich gegen den Krieg in der Ukraine positioniert haben.

Außerdem sollen auch Menschen profitieren, die für Organisationen gearbeitet oder mit ihnen zusammengearbeitet haben, die in Russland als „ausländische unerwünschte Organisationen“ gelten, oder Personen, die als „ausländische Agenten“ eingestuft werden, und die durch ihre bisherige Tätigkeit einen Bezug zu Deutschland haben.

Nur drei Visa im März und April an Russen vergeben

Ferner geht es auch um Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft, bei denen ein Bezug zu Deutschland besteht und die sich ebenfalls in besonderer Weise gegen den Krieg gestellt haben. Das Gleiche gilt für Journalisten unabhängiger Medien, die Repressalien und Gefährdungen in Russland ausgesetzt sind, insbesondere aufgrund ihrer kritischen Berichterstattung. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, aus Deutschland weiter zu berichten.

Auch Journalisten, die sich öffentlich gegen den Krieg gestellt haben oder aufgrund ihrer kritischen Berichterstattung in staatlich kontrollierten Medien entlassen wurden, sowie Wissenschaftler, die sich öffentlich gegen den Krieg positioniert haben und ihre Wissenschaft nicht mehr frei und unabhängig ausüben können, sollen so Aufnahme finden.

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, kritisierte die Neuerungen als unzureichend. „An akribischen Einzelfallprüfungen soll festgehalten werden, und die Betreffenden müssen eine konkrete Bedrohung nachweisen.“ Das Bundesinnenministerium mauere bisher und werde dies auch weiter tun. Sie verwies auf eine Auskunft der Regierung, wonach im März und April nach der fraglichen Regelung im Aufenthaltsgesetz nur drei Visa an Russen vergeben worden sind. (dpa/red)



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