Rundfunkgebühren: Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlägt hohe Wellen
Die Erhöhung erging aufgrund der Festsetzung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), nachdem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen erhöhten Bedarf bei der KEF angemeldet hatten.
Für das Inkrafttreten der Gebührenerhöhung wurde die Zustimmung aller 16 Bundesländer benötigt, was an Sachsen-Anhalt scheiterte und somit die neuen Gelder für ARD & Co auf Eis legte. 8,11 Milliarden Gebühreneinnahmen waren es im Jahr 2020.
Das Bundesverfassungsgericht gab der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 0,86 Cent pro Haushalt vorübergehend bis zu einer „staatsvertraglichen Neuregelung durch die Länder“ statt und um „weitere erhebliche Beeinträchtigungen der Rundfunkfreiheit zu vermeiden“.
Weiter begründete es seine Entscheidung: „Die Beschwerdeführer rügen Verletzungen ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (siehe folgend), weil durch das Unterlassen der Zustimmung ihr grundrechtlicher Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung nicht erfüllt werde“.
Für das Urteil hagelte es von vielen Seiten an Kritik. „Anstatt sich mit der Kontrolle der Regierung zu beschäftigen, führt sich das Bundesverfassungsgericht zunehmend als verlängerter Arm der Regierung auf“, kommentiert „Tichys Einblick“. Jetzt könne man auch das Filmhaus des „WDR“ für Hunderte Millionen Euro sanieren. Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff ist über das Vorgehen nicht erfreut.
Scharfe Worte aus Sachsen-Anhalt
Haseloff erklärte, dass man den Beschluss respektiere, aber: „Fakt ist, dass das Land Sachsen-Anhalt dem Staatsvertrag nicht zugestimmt hat.“ Man habe auch gute Gründe gehabt, dem entsprechenden Vertrag nicht zuzustimmen.
Haseloff kritisierte das Vorgehen als „Demokratieproblem“. Ihm zufolge dürfe man den Finanzbedarf nur noch zur Kenntnis nehmen und zustimmen, „wenn man verfassungskonform handeln will als Parlamentarier“. Es müsse jedoch möglich sein, dass ein frei gewähltes Parlament eine andere Entscheidung fällen könne, als es von einer Behörde wie der KEF vorgelegt bekomme.
Ein frei gewählter Abgeordneter eines Parlaments sei nur seinem Gewissen verpflichtet. Er habe eine eigene Bewertung vorzunehmen und eine Landesregierung habe nicht den Auftrag, auf das Parlament uneingeschränkt so lange Einfluss zu nehmen, „bis es dann endlich zustimmt“, damit der Finanzbedarf gedeckt sei, sagte der Ministerpräsident.
FDP sieht Entmachtung der Landtage
Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, sieht eine Schwächung der Landesparlamente. Es falle auf, „dass die Entscheidung die Landtage ein Stück weit entmachtet“.
Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stärke der Gerichtsbeschluss jedoch massiv, so Buschmann laut „Spiegel“. „Ein Abweichen von ihren Empfehlungen ist praktisch kaum noch möglich.“ Der FDP-Politiker äußerte seine Bedenken: „Ob das die Akzeptanz des Systems dauerhaft stärkt, bleibt abzuwarten.“
AfD: Zeit für ein ARD-ZDF-Bezahlmodell
AfD-Chef Tino Chrupalla erklärte in einem Pressestatement: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt.“
Die Begründung des Gerichts wirke als Freifahrtschein für eine weitere Ausweitung der Ausgaben und die Bürger hätten nicht einmal die Möglichkeit, sich gegen diese Kostenlawine zu wehren. Es sei an der Zeit für eine Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Sender in einen freiwilligen „Grundfunk“, den man ganz oder teilweise abonnieren könne.
Dieser sei dann ausschließlich von seinen zahlenden Zuschauern abhängig und nicht mehr von der Politik. Co-Vorsitzende Alice Weidel warf dem „Establishment“ vor, seinen eigenen Wahrheitsfunk zu basteln, „in dem die Untertanen unbelästigt von staatsfernen Informationen bleiben“. Die AfD werde sich weiterhin für die Abschaffung des Zwangsbeitrags einsetzen.
Sven Tritschler, der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen, sagte gegenüber „RT“, dass es den Begriff der „Rundfunkfreiheit“ so gar nicht im Grundgesetz gebe. Bezüglich des Urteils und was dieses für die föderale Struktur der Bundesrepublik für Folgen habe, sagte der Politiker: „Das ist insgesamt überall der Trend, immer mehr Kompetenzen von den Ländern zum Bund oder gleich nach Brüssel zu verlagern, das hat man auch bei Corona gesehen.“
Beitragserhöhung für Unabhängigkeit – und unabwendbar
Lob für das Urteil gab es jedoch aus der Spitze der Sozialdemokraten. „Die SPD setzt sich für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein“, sagte Esken. Sie betonte, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrags die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichere, „der für die Demokratie und die demokratische Kultur in unserem Land“ eine erheblich wichtige Rolle spiele.
Marie-Luise Dreyer, Nickname „Malu“, SPD-Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, lobte das Urteil als „wichtiges Signal“ in Zeiten eines zunehmenden Populismus, da es den Anspruch der Bürger „auf eine hochwertige, faktenbasierte Information“ unterstreiche.
Währenddessen wettert Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch gegen die Kenia-Koalition von CDU, FDP und Grünen in Sachsen-Anhalt. Diese habe „sehenden Auges Verfassungsbruch begangen, nur um den Leuten vorzugaukeln, dass eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 86 Cent verhindert werden könnte“.
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