Rundfunkbeitrag: Erhöhung ab 2025 kein Selbstläufer mehr? Jetzt stellt sich auch Söder quer

Der monatliche Rundfunkbeitrag soll der Empfehlung der KEF zufolge ab 2025 um weitere 58 Cent auf 18,94 Euro ansteigen. Mittlerweile wird der Widerstand gegen die Erhöhung in den Ländern größer. Zuletzt übte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Kritik.
«Deutschland will sich verteidigen können und will wehrhaft sein, aber nicht kriegsbegeistert»: Markus Söder.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt einen höheren Rundfunkbeitrag ab 2025 ab.Foto: Peter Kneffel/dpa
Von 22. November 2023

Zuletzt war Sachsen-Anhalt mit seinen Vorbehalten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags noch weitgehend allein. Mittlerweile scheint der stetige Anstieg der gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsabgabe jedoch kein Selbstläufer mehr zu sein. Immer mehr Bundesländer sperren sich gegen eine Anpassung. Nun gibt es auch Kritik von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.

Söder hält Rundfunkbeitrag für ausreichend – Sender sollen sparen

In einem Beitrag auf X äußerte Söder, Bayern poche auf Beitragsstabilität und sage „Nein“ zu höheren „GEZ-Gebühren“. Dass der Ministerpräsident die alte Bezeichnung für den Rundfunkbeitrag verwendet hat, monierten in weiterer Folge einige Nutzer des Kurznachrichtendienstes.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zwar „ein Grundpfeiler unserer Demokratie“, erklärte Söder. Dennoch müsse er mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung habe. Die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio müsse „mit Nachdruck“ fortgeführt werden. Söder rief auch den Zukunftsrat dazu auf, Einsparpotenziale zu identifizieren.

Zukunftsrat hat Bericht bislang nicht vorgelegt

Die Rundfunkkommission der Länder hatte den Zukunftsrat im März des Jahres als Beratergremium für eine Reform der öffentlich-rechtlichen Medien ins Leben gerufen. Es besteht aus acht Mitgliedern, die nicht aus den zugehörigen Sendeanstalten kommen. Mit dem Blick von außen sollen sie über das Jahr 2030 hinaus eine „langfristige Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Akzeptanz“ entwickeln.

Der Zukunftsrat soll seinen Blick auf die Qualität und Zielgruppengerechtigkeit der Inhalte und die Wahrung der regionalen Vielfalt in einer digitalisierten Medienlandschaft richten. Darüber hinaus soll er auch Empfehlungen struktureller und organisatorischer Natur ausgeben. Diese sollen sicherstellen, dass sich der Rundfunk adäquat auf ein verändertes Nutzerverhalten in Zeiten digitalisierter Medienmärkte einstellt.

Zudem soll der Zukunftsrat sicherstellen, dass die erforderlichen Aufsichts- und Kontrollstrukturen entstehen, um eine Stabilisierung der Ausgaben zu gewährleisten. Im Herbst sollte das Gremium einen ersten Bericht präsentieren. Dieser ist bis dato jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden.

RTL und SAT1 müssen Netflix & Co. ohne Pflichtbeiträge begegnen

Am vergangenen Freitag, 17.11., hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre vorläufigen Berechnungen bezüglich des Rundfunkbeitrags ab 2025 vorgestellt. Dabei geht sie davon aus, dass dieser von nunmehr 18,36 auf 18,94 Euro im Monat ansteigen soll.

Die Bundesländer, die Partner im Medienstaatsvertrag sind, haben das letzte Wort bezüglich der Beiträge. Allerdings sind sie gehalten, sich eng an die Vorgaben der KEF zu halten. Kritiker weisen darauf hin, dass die letzte Beitragserhöhung nur wenige Jahre zurückliegt. Im Jahr 2022 nahmen die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, deren Haupteinnahmequelle der Rundfunkbeitrag ist, knapp 8,4 Milliarden Euro ein.

Demgegenüber werfen die Befürworter einer Anpassung den zögerlichen Bundesländern vor, sich vorzeitig auf Beitragsstabilität festgelegt und damit der KEF vorgegriffen zu haben. ARD, ZDF und Deutschlandradio begründen die Forderung nach höheren Beiträgen unter anderem mit erforderlichen Strukturreformen.

So sei es etwa erforderlich, Streamingangebote zu entwickeln, die Netflix & Co. Konkurrenz machen können. Kritiker weisen wiederum darauf hin, dass Privatsender wie die RTL-Gruppe oder die ProSiebenSat.1 Media SE dies auch ohne Pflichtbeiträge bewerkstelligen.

Bundesverfassungsgericht stärkte 2021 den Öffentlich-Rechtlichen den Rücken

Im Jahr 2020 war das Land Sachsen-Anhalt am Ende allein auf weiter Flur, als es um die damalige Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat ging. Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte damals Reformen zur Bedingung für eine Zustimmung gemacht. Er ließ im Dezember 2020 eine Abstimmung des Magdeburger Landtags über die gemeinsam zwischen allen Bundesländern beschlossene Steigerung der Rundfunkgebühren absagen.

Auf diese Weise scheiterte die Erhöhung vorerst. Das Bundesverfassungsgericht gab jedoch einer Klage der Sender recht. Im Interesse der „Rundfunkfreiheit“ müssten die Länder eine „bedarfsgerechte Finanzierung“ gewährleisten. Um „Einflussnahme“ zu verhindern, müsse dies „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen“ erfolgen.

Bislang sechs Bundesländer gegen höheren Rundfunkbeitrag

Nun sehen jedoch immer mehr Landespolitiker die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bevölkerung schwinden. Bayerns Staatskanzlei-Chef Florian Hermann forderte die Sendeanstalten dazu auf, Kosten einzusparen und „das Vertrauen wiederherzustellen“. Er fügte hinzu:

„Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, wird es keinerlei politische Mehrheiten für die Beiträge geben.“

In der „Süddeutschen Zeitung“ kündigte auch der zuständige brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) an, dass sein Land eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ablehnen werde. In Brandenburg ist das öffentliche Vertrauen in den Rundfunk insbesondere wegen der jüngsten Skandale rund um den RBB angekratzt. Bislang haben sich sechs Bundesländer gegen eine weitere Erhöhung der Gebühren ausgesprochen.

 



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