Rotstift auf dem Rücken der Beitragszahler: 10 Milliarden weniger für die Rentenkasse
Die Ampelregierung muss ihre riesigen Haushaltslöcher stopfen. Allein im von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf für das kommende Jahr klafft momentan eine Finanzierungslücke von 12 Milliarden Euro. Diese Lücke soll durch eine sogenannte globale Minderausgabe gedeckt werden. Konkret bedeutet das, dass die Summe von den Ministerien in ihren jeweiligen Haushalten eingespart werden soll.
Allerdings gibt die FDP in einer Anfang dieser Woche herausgegebenen Pressemitteilung zu, dass die Ampel nur mit der Einsparung in den Ministerien von 9,6 Milliarden Euro rechnet. „Bis Ende November müssten demnach noch 2,4 Milliarden Euro aus dieser Mehrausgabe verschwinden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Diese Aufgabe soll nun bis November der Bundestag lösen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sei gern bereit, weitere Vorschläge zu machen, wenn er gefragt werde, wird der Minister in der Mitteilung zitiert.
Bis 10 Milliarden weniger
Eines steht aber schon jetzt fest: Bis 2027 sollen bis zu 10 Milliarden Euro als Steuerzuschüsse für die gesetzliche Rentenversicherung wegfallen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zahlt der Bund im Moment rund 100 Milliarden an die Rentenkasse. Die Zahlungen decken aktuell rund 30 Prozent der gesetzlichen Rentenversicherung.
Schon im Juli hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf die geplante Kürzung der Bundesregierung hingewiesen. „Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung“, hieß es damals in einer Pressemitteilung.
Bereits im Jahr 2022 wurden vier Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 gestrichen. Durch die Haushaltsfinanzierungsgesetze für 2023 und 2024 wurde der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses für die Jahre 2024 bis 2027 um jährlich 1,2 Milliarden Euro reduziert. Der aktuelle Finanzplan bis 2028 sieht darüber hinaus weitere Kürzungen in Höhe von 2 Milliarden Euro für den Zeitraum 2025 bis 2027 vor.
„Mit der nochmaligen Kürzung der Bundeszuschüsse setzt die Bundesregierung das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel“, kommentiert die DRV die Kürzungspläne der Ampelregierung weiter.
Beiträge könnten stärker steigen
Die Kürzungen bewirken nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung, dass die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung nun schneller abgebaut wird. Der Beitragssatz werde stärker steigen als ohne Kürzung. „Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher“, heißt es in der Pressemitteilung der DRV.
Die Rentenkasse ist momentan gut gefüllt, weil seit längerer Zeit höhere Beiträge gezahlt werden, als eigentlich nötig wären. Das gesetzlich festgelegte Mindestniveau von 18,6 Prozent für den Beitragssatz hat dazu geführt, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen finanziellen Puffer aufgebaut haben, um die kommenden Herausforderungen durch die alternde Gesellschaft zu bewältigen. Dieser Puffer droht jetzt durch geplante Kürzungen der Zuschüsse des Bundes wieder zu schrumpfen.
Ein großer Teil des Bundeshaushalts geht in die Rentenversicherung. Für das Jahr 2025 sind dafür 121 Milliarden Euro eingeplant. Damit fließt ein erheblicher Anteil des Budgets des Ministeriums für Arbeit und Soziales, das insgesamt 179 Milliarden Euro umfasst, in die Rentenzahlungen.
Laut der DRV fließt der Großteil der Bundeszuschüsse an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger – im Jahr 2023 waren das 75 Prozent. Weitere 15 Prozent gingen für die Beitragszahlungen zur Kindererziehung drauf, fünf Prozent wurden für die Erstattungen aus den Zusatzsystemen der DDR verwendet, und vier Prozent dienten als Zuschuss zur Altersabsicherung der Bergleute.
Kürzung für die Bundesregierung vertretbar
Die steuerfinanzierten Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung sollen sicherstellen, dass die Renten auch bei veränderten wirtschaftlichen und demografischen Bedingungen finanziert werden können. Vor allem werden damit Leistungen bezahlt, die nicht durch die Beiträge der Beschäftigten gedeckt sind. Das betrifft Rentenzahlungen, die dem sozialen Ausgleich dienen und nicht auf eingezahlten Beiträgen basieren. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, dass die Höhe der Bundeszuschüsse mindestens so hoch sein sollte wie diese nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen.
Die Bundesregierung hatte schon im Juli argumentiert, dass die Kürzungen mit Blick auf die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung vertretbar sei. Ein Sprecher betonte damals auf Anfrage des „Versicherungsboten“, dass die geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative, die unter anderem eine Erhöhung der Beschäftigungsrate durch verschärfte Mitwirkungspflichten und Zumutbarkeitsregelungen vorsieht, positiv auf die Rentenfinanzen wirken werden.
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