Röttgen warnt vor möglichen Einschränkungen der BND-Befugnisse
Der CDU-Außenexperte Norbert Röttgen hat sich skeptisch zu weiteren Einschränkungen für die Aufklärungsarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) geäußert.
Er stehe zur Novelle des BND-Gesetzes, „weil sie dem BND eine effektive Aufklärungsarbeit ermöglicht, die gleichzeitig rechtsstaatlich eingebunden und kontrolliert ist“, sagte der Chef des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
An diesem Dienstag beginnt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden, bei der es um zentrale Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes geht. Röttgen konstatierte, bei der Verhandlung gegen das BND-Gesetz werde „die Balance zwischen effektiver Aufklärungsarbeit und restriktiver rechtsstaatlicher Kontrolle herausgefordert“.
Verstoß gegen Pressefreiheit und Fernmeldegeheimnis
Die Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere Journalisten beanstanden, der BND dürfe auf Grundlage des neuen Gesetzes quasi jede E-Mail, SMS und jedes Telefonat von Nicht-Deutschen im Ausland erfassen. Das verletze die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis aller Menschen. Die Kläger wollen erreichen, dass deutsche Grundrechte auch für im Ausland lebende Ausländer gelten.
Röttgen mahnte, die extraterritoriale Anwendung der Grundrechte würde die Ziele der Aufklärungsarbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes, „die innere und äußere Sicherheit sowie die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, fundamental verändern“. Die wehrhafte Demokratie müsse sich immer mehr gegenüber Gefahren von außen bewähren. „Wir haben es mit ganz neuen, komplexen extraterritorialen Angriffen und Machtausdehnungen von anderen Staaten und Nicht-Staaten wie Terrororganisationen zu tun.“
Dies verlange eine Aufklärung, die an dem Ort stattfinde, von dem die Angriffe ausgingen, sagte Röttgen. Hier sei der BND klaren rechtlichen Grenzen und Kontrollen unterworfen. „Aber diese interne staatliche Kontrolle ist etwas ganz anderes, als es der Grundrechtsschutz von Betroffenen gegen die Auslandsaufklärung wäre.“
Die vom Inland ausgehende Aufklärung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland sei für jeden modernen Geheimdienst von zentraler Bedeutung, sagte Röttgen. Für den BND gelte das besonders, weil ihm „offensive Befugnisse gesetzlich verweigert sind, die befreundeten und nicht befreundeten Geheimdiensten selbstverständlich offen stehen und von diesen intensiv genutzt werden“.
Unabhängige richterliche Kontrolle
In der vor drei Jahren verabschiedeten Novelle des BND-Gesetzes sei die Auslands-Aufklärung erstmalig auf eine detaillierte, restriktive Regelung gestützt worden, die auch eine unabhängige richterliche Kontrolle beinhalte, sagte Röttgen. „Diese dürfte unter den Ländern, die einen international relevanten Auslandsgeheimdienst unterhalten, einmalig sein“, betonte der Außenexperte und fügte an: „Dass irgendeines dieser Länder dem deutschen Beispiel zu folgen erwägt, ist nicht bekannt.“
Röttgen unterstrich: „Über die Reichweite der Grundrechte entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidungen sind zu respektieren.“ Genauso klar sei aber auch, „dass es möglich und notwendig ist, über den außen- und sicherheitspolitischen Kontext dieser rechtlichen Fragestellung öffentlich zu diskutieren“.
Er bejahe stets die Frage, ob in Deutschland die neue Weltlage verstanden werde und ob die Welt Deutschland noch verstehe, sagte der CDU-Politiker. Es werde aber schwer zu vermitteln sein, „dass Deutschland den Problemen des extraterritorialen Terrorismus, der weltweiten Sanktionen und Manipulationen die extraterritoriale Geltung unserer Grundrechte entgegensetzt zum Schutz derer, gegen die sich unserer staatliche Auslandsaufklärung richtet“, sagte Röttgen. „Dafür wird es kein Verständnis geben, weder in Paris, noch in London, noch in Washington, von Moskau und Peking ganz zu schweigen.“ (dpa)
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