Richterbund warnt vor Kultur-Konflikten: Traumatisierte Zuwanderer politische Realität – „Strafjustiz kann nicht alles ausbügeln“
Angesichts der steigenden Gewaltkriminalität hat der Deutsche Richterbund davor gewarnt, die Lösung der Probleme auf die Justiz zu schieben:
Strafjustiz kann nicht alles ausbügeln.“
(Jens Gnisa, Vorsitzende des Richterbundes)
In der „Frankfurter Allgemeinen Woche“ sagte Gnisa, dass viele Zuwanderer kriegstraumatisiert und von völlig anderen gesellschaftlichen Vorstellungen geprägt seien, die kulturelle Konflikte auslösen könnten.
Die neue politische Realität
Fast schon resignierend wirkte es, als Gnisa sagte, das Flüchtlinge in Deutschland eine politische Realität seien, mit der wir jetzt umgehen müssten.
Es ist aber eine Illusion, wenn man glaubt, dass das Strafrecht diese Probleme schnell beseitigen kann. Wie sollen wir dagegen angehen, wenn jemand ein ganz anderes Weltbild hat. Wenn jemand andere Vorstellungen davon hat, wie eine Gesellschaft auszusehen hat?“
(Jens Gnisa, Vorsitzende des Richterbundes)
Das sei eine Sache von Integration über mehrere Generationen hinweg. Da dürfe man die Justiz nicht überbeanspruchen.
Täglich Post von verängstigten Bürgern
Gnisa sagte weiter, er bekomme jeden Tag Schreiben von Bürgern, „die ein Gefühl des Verlustes von Sicherheit und des Vertrauens in die staatlichen Organe beklagen“.
Häufig komme auch der Vorwurf, die Richter seien zu lasch. Aber die Ansicht, härtere Strafen führten zu weniger Strafen, stimme nicht, so Gnisa: „Mehr Härte bewirkt nicht weniger Kriminalität. Die Gleichung geht nicht auf.“
Vergleiche man Deutschland mit Staaten, die wesentlich höhere Strafen haben, dann sei die Kriminalität dort deutlich höher. „Die Wahrscheinlichkeit, in Amerika vergewaltigt zu werden, ist viermal höher als bei uns.“
Überlastete Justiz
Um wenig Kriminalität zu haben, brauche man nicht nur ein konsequentes Strafrecht, sondern auch ein Sozialsystem, was niemanden zurücklasse. Gnisa verwies zudem darauf, dass derzeit 2.000 Richter und Staatsanwälte in Deutschland fehlten.
Das führt zu einer Belastung, die immer wieder Verfahren unnötig in die Länge zieht.“
(Jens Gnisa, Richterbund)
So würde zwischen vierzig und fünfzig Mal im Jahr ein Untersuchungshaftbefehl aufgehoben, weil das Verfahren nicht schnell genug vorangetrieben werden konnte. (dts/sm)
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