Richterbund verlangt größere Befugnisse für Ermittler im Netz

Der Richterbund fordert eine befristete Speicherpflicht für IP-Adressen. Ermittlungen gegen Straftaten im Internet könnten damit erleichtert werden.
Bundesweit haben die Staatsanwaltschaften laut Richterbund im vergangenen Jahr rund 5,4 Millionen neue Fälle auf den Tisch bekommen - so viele wie noch nie.
Bundesweit haben die Staatsanwaltschaften laut Richterbund im Jahr 2023 rund 5,4 Millionen neue Fälle auf den Tisch bekommen - so viele wie noch nie.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Epoch Times4. Dezember 2024

Der Deutsche Richterbund (DRB) fordert größere Befugnisse für Ermittler im Einsatz gegen schwere Straftaten im Netz. „Es braucht nach der Bundestagswahl einen politischen Neustart“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Speicherpflicht für IP-Adressen

„Dazu gehört auch, im Kampf gegen Kinderpornografie und andere schwere Straftaten eine rechtsstaatlich eng umrissene, auf einige Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen einzuführen.“

Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie sei die IP-Adresse oftmals der einzige und schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich noch andauernden Notlage zu befreien.

„Wie bei der Zuordnung des Fahrzeugkennzeichens zum Halter würde damit lediglich eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht“, so Rebehn.

Durch die Speicherung von IP-Adressen lässt sich nachvollziehen, von welchem Computer bestimmte Internetseiten aufgerufen worden sind.

„Einfrieren der Daten“ unzureichend

Die Ampel-Koalition konnte sich nicht auf ein Modell mit längerer Speicherung der Daten einigen. Die FDP forderte stattdessen das „Quick Freeze“-Verfahren, bei dem die Ermittler beim Verdacht auf eine schwere Tat die Verbindungsdaten bei den Telekommunikationsfirmen einfrieren lassen können.

Der Richterbund hält dieses Modell für unzureichend. Die großen Telekommunikationsfirmen in Deutschland speicherten diese Daten aktuell uneinheitlich und maximal für sieben Tage, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des DRB.

„Das Quick-Freeze-Verfahren würde es den Strafverfolgungsbehörden daher lediglich ermöglichen, innerhalb dieses sehr kurzen Zeitraums Daten zu sichern, was wiederum voraussetzt, dass sie umgehend Kenntnis von entsprechenden Straftaten erlangen.“

Das von der FDP favorisierte schnelle Einfrieren noch vorhandener IP-Adressen sei somit keine gleichwertige Alternative, sagte Rebehn. „Denn damit hinge es vom Zufall der Speicherpraxis der Internetanbieter ab, ob und wie lange die einzufrierenden IP-Daten dort vorliegen.“ (dts/red)



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