Richterbund gegen Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit

Soll Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden? Der Deutsche Richterbund spricht sich gegen diese Pläne aus.
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Sollte Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden?Foto: iStock
Epoch Times3. Januar 2024

Der Deutsche Richterbund (DRB) kritisiert die Pläne von Justizminister Marco Buschmann (FDP), Schwarzfahren zwar aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, es aber künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

„Damit würden die Ordnungsbehörden als steuerfinanzierte Hilfstruppe für die Verkehrsunternehmen eingespannt“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Die Justiz würde wenig gewinnen, weil die Fälle nach Einsprüchen gegen Bußgelder vielfach wieder vor den Gerichten landeten, fügte er hinzu.

Erzwingungshaft statt Bußgeld?

„Auch Menschen mit niedrigen Einkommen, die Geldstrafen nicht bezahlen können und deshalb bislang ersatzweise eine Freiheitsstrafe verbüßen, wäre kaum geholfen“, so Rebehn. Ihnen würde künftig im Gegenteil eine Erzwingungshaft drohen, wenn sie das Bußgeld nicht bezahlten.

Anders als bei einer Ersatzfreiheitsstrafe bleibe die Geldbuße dabei bestehen und werde nicht getilgt, argumentierte der DRB-Geschäftsführer.

Der Richterbund plädierte vielmehr dafür, die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein auf die Fälle zu beschränken, in denen die Täter Zugangskontrollen umgehen oder Zutrittsbarrieren überwinden. „Das einfache Besteigen von Bussen und S-Bahnen ohne gültiges Ticket ist hingegen kein Fall für den Staatsanwalt oder für die Bußgeldbehörde“, argumentierte Rebehn.

„Ihre Zahlungsansprüche gegen die Kunden sollten die Verkehrsunternehmen durch verstärkte Kontrollen und Vertragsstrafen schon selbst durchsetzen“, fordert der Verbandsvertreter.

Glücksspiel sollte in Strafgesetzbuch bleiben

Der Richterbund wandte sich zudem gegen die Absicht des Justizministers, das unerlaubte Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das wäre kriminalpolitisch verfehlt, kritisierte der DRB-Geschäftsführer.

„Das gewerbs- oder bandenmäßige Betreiben von Glücksspiel ist ein relevanter Bereich der organisierten Kriminalität, den der Rechtsstaat verstärkt kontrollieren und auch mithilfe des Strafrechts effektiv bekämpfen muss“, mahnte Rebehn. (dts/red)



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