Richterbund fordert Stopp von Cannabis-Gesetz
Mit Cannabis-Gesetz komme „eine gewaltige Mehrbelastung auf die ohnehin schon überlastete Strafjustiz zu“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), Sven Rebehn, am Dienstag. Denn die Vorlage der Ampel-Fraktionen sehe auch „einen rückwirkenden Straferlass“ für Cannabis-Vergehen vor.
Rechtskräftig verhängte, aber noch nicht vollstreckte Strafen wegen Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar seien, müssten dann erlassen werden, erläuterte Rebehn. „Das lässt sich allerdings nicht per Knopfdruck ermitteln, sondern erfordert eine händische Überprüfung aller einschlägigen Fälle.“ Dabei gehe es um zehntausende Akten bundesweit.
Die Staatsanwaltschaften verzeichneten bundesweit steigende Verfahrenseingänge, zuletzt habe es rund 850.000 offene Fälle gegeben – fast 30 Prozent mehr als vor zwei Jahren, betonte der DRB-Vertreter. Rebehn forderte den Bundesrat auf, das Cannabis-Gesetz zu stoppen und den Vermittlungsausschuss einschalten – „sofern die Ampelkoalition die Bedenken der Praktiker“ gegen das Gesetz nicht aufgreife.
Die Abstimmungspläne im Bundestag müssten „sofort gestoppt werden“, mahnte seinerseits der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek. Dieser sprach in den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Dienstag von einem „irrsinnigen Vorhaben“. Die Erlaubnis zum Cannabis-Anbau und -Konsum sei „falsch und gefährlich“. Die Ampel-Koalition sollte dringend auf den Rat der Ärzteschaft hören, forderte Holetschek: „Bis 25 Jahre reift das Gehirn, wer Cannabis konsumiert riskiert bleibende Schäden.“
Widerstand gegen das Gesetz gibt es schon seit Längerem auch innerhalb der Koalition. Die zwei SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler und Sebastian Hartmann wollen das geplante Gesetz nun im letzten Moment stoppen. „Lasst uns den Prozess noch einmal ordentlich starten, auf die Konzeption von Modellprojekten und -regionen setzen und die Bedenken der Länder ernstnehmen“, forderten sie in einem Brief an ihre Fraktion, welcher dem „Tagesspiegel“ am Montagnachmittag vorlag.
Als Grund für ihre Ablehnung des Gesetzes nennen die Abgeordneten demnach, dass „wichtige Ziele einer modernen Drogenpolitik, wie zum Beispiel die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Entlastung der Ordnungs-, Polizei- und Justizbehörden oder die Verbesserung des Jugendschutzes“ nicht erreicht würden.
Die Ampel-Koalition will das Gesetz diese Woche im Bundestag beschließen, am 1. April soll die Reform dann in Kraft treten. Die begrenzte Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken gilt als ein zentrales Projekt der Koalition.
Die Neuregelung sieht vor, den Bezug von Cannabis in begrenztem Umfang – maximal 25 Gramm pro Tag – über nicht kommerzielle Vereine zu ermöglichen. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. (afp)
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