Rhein verteidigt Bargeldobergrenze für Flüchtlinge

50 Euro: Hessens Ministerpräsident kann sich auch vorstellen, gar kein Bargeld an Migranten und Flüchtlinge zu zahlen. 50 Euro seien völlig ausreichend pro Monat.
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50 Euro sollten reichen, in Bar.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times7. Juli 2024

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) verteidigt die Beschränkung der Auszahlung von Bargeld an Flüchtlinge auf 50 Euro.

„Wenn wir uns die Auslandsüberweisungen anschauen oder die Bezahlung von Schleppern: Die muss bar stattfinden“, sagte Rhein der „Bild am Sonntag“. Er könne sich vorstellen, dass man gar kein Bargeld auszahle. „Das ist aber nach der Rechtsprechung bedauerlicherweise nicht möglich. Ich denke, dass die 50 Euro eine gute Untergrenze sind.“

Laut Rhein reichen 50 Euro Bargeld im Monat auch völlig aus. „Es gibt kaum noch einen Laden, wo Sie nicht mit einer Karte zahlen können“, so der Ministerpräsident weiter.

„Also ich jedenfalls wüsste nicht, ob ich 50 Euro bar ausgebe im Monat.“ Rhein geht davon aus, dass durch die Einführung der Bezahlkarte weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden.

„Die Bezahlkarte macht es richtig unattraktiv, nach Deutschland zu kommen und deswegen entfällt ein ganz wichtiger sogenannter Pull-Effekt, wenn wir die Bezahlkarte haben.“

Wie sind die aktuellen Regelungen?

Die aktuellen Regelungen für Bargeld und Bezahlkarten für Flüchtlinge und Migranten in Deutschland sehen wie folgt aus: Migranten und Flüchtlinge sollen in ganz Deutschland ihre Sozialleistungen über eine Bezahlkarte erhalten, anstatt wie bisher Bargeld oder Überweisungen zu bekommen.

Die Bezahlkarte wird als Debitkarte mit monatlich aufgeladenem Guthaben funktionieren. Für die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte sind die Bundesländer verantwortlich.

Eigene Überweisungen sind mit der Karte nicht möglich. Bargeldabhebungen sind nur teilweise erlaubt, wobei die Höhe der abhebbaren Beträge von der zuständigen Behörde festgelegt wird. Das Guthaben kann nur im Inland ausgegeben werden.

Die meisten Bundesländer haben sich einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren für die technische Umsetzung angeschlossen.
Hamburg hat als erstes Bundesland Mitte Februar 2024 mit der Ausgabe der Karten begonnen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern planen eigene Bezahlkarten-Systeme.

Bislang erhielten Asylbewerber je nach Alter und Unterbringungssituation bis zu 182 Euro Taschengeld pro Monat in bar, zusätzlich zu Sachleistungen. In Gemeinschaftsunterkünften wurden hauptsächlich Sachleistungen gewährt, während außerhalb vorrangig Bargeld ausgezahlt wurde. (dts/red)



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