Reservisten im Fokus: Wer gehört zu den 900.000?

Grenadier, Matrose oder Flieger: Wer auch nur einen Tag in der Bundeswehr gedient hat und noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Reservist infrage kommen.
Die Bundeswehr hat ihre Corona-Datenerhebung aufgegeben.
Die Datensätze zu Reservisten sind überholt (Symbolbild).Foto: huettenhoelscher/iStock
Von 1. Juni 2024

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13 Jahre nach der Aussetzung der Wehrpflicht am 1. Juli 2011 wird über deren Wiedereinführung diskutiert. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, EU-Spitzenkandidatin der FDP und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestages, hat nun eine weitere Debatte angeschoben: Sie fordert, „die ungefähr 900.000 Reservisten zu aktivieren, die wir in Deutschland haben“.

Zur Begründung verweist sie auf mögliche Angriffspläne Russlands gegen den Westen. „Putin trimmt sein Volk auf Krieg und bringt es in Stellung gegen den Westen. Daher müssen wir so schnell wie möglich verteidigungsfähig werden“, warnt Strack-Zimmermann.

Allerdings gibt es ein Problem: Die Bundeswehr hat Soldatinnen und Soldaten, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, über Jahrzehnte nicht erfasst. „Wenn wir nur die Hälfte davon mit ihrer entsprechenden Expertise als Reservisten gewinnen könnten, wäre das ein unglaubliches Pfund“, so Strack-Zimmermann auf X.

Vor einigen Wochen hatte bereits der Vorsitzende des Reservistenverbands, Patrick Sensburg, vorgeschlagen, alle ehemaligen Bundeswehrangehörigen systematisch mit Gesundheitsstatus und Verfügbarkeit zu erfassen, um sie im Heimatschutz und der Landes- und Bündnisverteidigung einzuplanen und schrittweise auch wieder üben zu lassen.

Reservisten der FDP

Wie die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler, auf X mitteilte, teilt sie den Vorschlag der FDP-Politikerin nicht. Wissler sei „eigentlich und grundsätzlich natürlich dagegen“, hielt aber auch ein „Aber“ bereit: „Wenn die FDP Reservisten aktivieren will, kann man bei Lindner und Buschmann anfangen? Beide hatten zwar keine Lust auf Wehrdienst und verweigert, sich aber später als Reservisten gemeldet, damit’s im Lebenslauf nicht aussieht, als gäbe es ein gestörtes Verhältnis zur Bundeswehr.“

„Das würde zumindest zwei Probleme auf der Regierungsbank lösen“, so Wissler.

Wie in Lindners Lebenslauf zu lesen ist, ist der Bundesfinanzminister seit 2003 Reserveoffizier der Luftwaffe. Sein Parteigenosse Marco Buschmann, Bundesjustizminister, hat vor knapp fünf Jahren seine ursprüngliche Wehrdienstverweigerung zurückgenommen, berichtete die „Süddeutsche“.

Anlass war eine „Informationsveranstaltung für zivile Führungskräfte im Heer“, an der der FDP-Politiker im Juli im unterfränkischen Hammelburg teilnahm. Nach der Zeit in Hammelburg sei er zwar Reservist mit dem Dienstgrad Jäger der Reserve, aber „in überhaupt keiner Art und Weise einsatztauglich“, so Buschmann. Dieser Dienstgrad ist der unterste und entspricht dem eines Matrosen oder Gefreiten.

Was sind Reservisten?

„Sie haben in der Bundeswehr gedient? Herzlichen Glückwunsch, dann sind Sie Teil der Reserve“, heißt es in einem der Epoch Times vorliegenden Dokument des Reservistenverbandes. Danach ist jeder, der mindestens einen Tag in der Bundeswehr gedient und seinen Dienstgrad nicht verloren habe, Reservist – ob als Grundwehrdienstleistender, Soldat auf Zeit oder ehemaliger Berufssoldat. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst erhalte jeder ganz automatisch den Status „Reservist“.

Nicht dazu zählen hingegen ehemalige Soldaten der DDR-Volksarmee, die nach deren Ende nie in der Bundeswehr gedient haben.

Aber auch als Zivilist kann man Angehöriger der Reserve werden, beispielsweise über eine klassische Laufbahnausbildung zum Reserveoffizier oder Seiteneinstieg.

Reservisten – also wehrpflichtige und wehrfähige Personen – werden abhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Qualifikationen und Ausbildungen in verschiedenen Organisations- und Verwendungsbereichen der Bundeswehr eingesetzt. Zwar können die Voraussetzungen laut Bundeswehr je nach Einsatzbereich variieren, „aber grundsätzlich wird von allen Reservistinnen und Reservisten erwartet, dass sie die erforderlichen physischen, mentalen und fachlichen Anforderungen erfüllen“.

Bezüge während des Reservedienstes

Reservisten, die einen Reservedienst bei der Bundeswehr leisten, erhalten für die Dauer ihres Dienstes Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, wie aus einer der Epoch Times vorliegenden Broschüre hervorgeht. Darin sind Mindestleistungen oder die Erstattung von Einkommensverlust geregelt. Ferner können Prämien oder Verpflichtungszuschläge gewährt werden.

In einem Berechnungsbeispiel der Bundeswehr ergibt sich für einen Oberstleutnant der Reserve, 50 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, 35 Tage Reservedienstleistung, folgende Berechnung:

Nettoverdienstausfalls beziehungsweise Geldersatzleistung (maximal 10.535 Euro beziehungsweise 301 Euro pro Tag) 8.750,00 Euro
Reservistendienstleistungsprämie Tagessatz (27,15 Euro pro Tag) 950,25 Euro
Verpflichtungszuschlag (35,00 Euro pro Tag) 1.225,00 Euro
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz 10.925,25 Euro
oder
Mindestleistung Tagessatz (151,90 Euro pro Tag) 5.316,50 Euro
Reservistendienstleistungsprämie Tagessatz (27,15 Euro pro Tag) 950,25 Euro
Verpflichtungszuschlag (35,00 Euro pro Tag) 1.225,00 Euro
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz 7.491,75 Euro

Höchstalter 65

Ob „gedient“ oder „ungedient“, heißt es von der Bundeswehr: „Nach der Strategie der Reserve werden Reservisten in Friedenszeiten ausschließlich aufgrund ihrer freiwilligen schriftlichen Verpflichtung zu Dienstleistungen herangezogen. Sie können längstens bis zum Ablauf des Monats Reservistendienste leisten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.“

Soweit erforderlich, untersucht der ärztliche Dienst des Karrierecenters die Reservisten auf die gesundheitliche Eignung für den Reservistendienst. Im Falle der Dienstfähigkeit legt der Arzt außerdem einen Verwendungsgrad und gegebenenfalls Verwendungsausschlüsse fest. Daraus ist ersichtlich, in welchen militärischen Tätigkeiten die Reservisten aufgrund ihres Gesundheitszustandes verwendet werden können.

Mit einem sogenannten Heranziehungsbescheid werden die Reservisten durch das Karrierecenter sodann über Art und Dauer des Reservistendienstes, den Dienstort und Truppenteil sowie Diensteintrittstermin informiert.

Können Reservistinnen und Reservisten nach ihrer Auffassung aus gesundheitlichen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht am Reservistendienst teilnehmen, so müssen sie laut Bundeswehr ihre Hinderungsgründe sofort nach Zugang des Heranziehungsbescheides beim zuständigen Karrierecenter geltend machen. Sind sie bereits Soldat geworden, müssen sie sich an ihre Dienstleistungsstelle wenden.

(Mit Material von Agenturen)



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